Die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Coronavirus sorgen in Deutschland und weltweit für viele Fragen. Auch in diesen Zeiten sind wir ein verlässlicher Partner und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Zusatzversorgung während der Corona-Krise. Zum Beispiel erläutern wir die Auswirkungen von Kurzarbeitergeld oder von einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz auf die Zusatzversorgung bei der KZVK.
19.01.2021 – Erfahren Sie, wie sich die neue Hinzuverdienstgrenze auf die Zusatzversorgung bei der KZVK auswirkt.
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15.01.2021 – Erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Maßnahmen zur Corona-Krise, die auch 2021 gelten.
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21.08.2020 – Erfahren Sie, wie die Beiträge in die KZVK-Pflichtversicherung auch für die steuerfreien Aufstockungszahlungen entrichtet werden können.
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02.07.2020 – Die zusatzversorgungsrechtliche Behandlung der steuerfreien Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld wird verbindlich geregelt und zeitnah kommuniziert.
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04.06.2020 – Bei Kurzarbeit bleibt der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung dem Grunde nach bestehen. Das Entgelt kann weiterhin umgewandelt werden.
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04.06.2020 – Beschäftigte in Altersteilzeit werden in der Pflichtversicherung so gestellt, als ob sie mit 90 Prozent ihrer bisherigen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten.
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25.05.2020 – Für den Zeitraum der Kurzarbeit ist keine gesonderte Meldung des Arbeitgebers (Beteiligten) an die Kasse erforderlich.
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25.05.2020 – Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (TV-COVID) am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
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09.04.2020 – Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen, ist die Kurzarbeit mit einer entsprechenden Minderung der vereinbarten Arbeitszeit und damit einer Kürzung des Arbeitsentgelts verbunden.
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23.03.2020 – Erfahren Sie, welche Auswirkungen der Kurzarbeit oder eines Beschäftigungsverbots auf die Zusatzversorgung zu beachten sind.
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15.12.2020 – Die KZVK folgt dem Grundsatz „Wir bleiben zuhause“, um einer Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Unsere Mitarbeiter arbeiten zunächst bis zum 31. Januar 2021 überwiegend an ihren Heimarbeitsplätzen.
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07.05.2020 – Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten eine Vielzahl bereits vereinbarter Termine ausgesetzt werden. Ein Zeitpunkt für die Wiederaufnahme dieser Tätigkeit ist derzeit nicht absehbar.
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10.09.2020 – Die telefonische Erreichbarkeit der KZVK ist eingeschränkt. Aufgrund der Rufumleitungen kann es einen kurzen Moment dauern, bis die Verbindung hergestellt wird.
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22.04.2020 – Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern während der Corona-Krise in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von einmalig 1.500 Euro gewähren.
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02.04.2020 – Kurzfristige Beschäftigungen dürfen in der Zeit vom 1. März 2020 (rückwirkend) bis 31. Oktober 2020 auf bis zu 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet werden (siehe § 115 SGB IV).
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02.04.2020 – Mit dem Sozialschutz-Paket wird unter anderem die Weiterbeschäftigung oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt in der Corona-Krise erleichtert.
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17.03.2020 – Um das Risiko einer Coronavirus-Infektion zu minimieren, haben wir uns entschlossen, mehrere Praktikerseminar-Termine zunächst abzusagen.
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