Verantwortungsvolle Arbeitgeber sagen ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zu. Damit unterstützen sie die Mitarbeitenden dabei, ihren Lebensstandard auch im Ruhestand beizubehalten. So erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von katholisch-kirchlichen und karitativen Einrichtungen neben ihrer gesetzlichen Rente die „GrundWert“-Betriebsrente der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK). Die KZVK sichert eine Betriebsrente auf hohem Niveau: sie bietet neben der betrieblichen Alters- auch eine Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Während die Betriebsrente bis zum Jahr 2015 ausschließlich arbeitgeberfinanziert war, tragen die Beschäftigten seit 2016 in der Regel einen kleinen Teil bei – über die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung.*
Bei dem aktuellen Beitragssatz von 6 Prozent liegt der Anteil des Arbeitnehmers in der Regel bei 0,4 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens, während der Arbeitgeber 5,6 Prozent zahlt. Ganz konkret beträgt also die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung bei einem Monatsgehalt von beispielsweise 2.500 Euro nur 10,00 Euro, die direkt vom Bruttolohn in die Betriebsrente fließen. Dem stehen 140,00 Euro gegenüber, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in die Betriebsrente für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einzahlt. Die vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin durch den Eigenanteil erworbene Rentenanwartschaft auf Altersrente ist von Beginn an unverfallbar, während für die Arbeitgeberleistungen bezüglich der Rentenanwartschaft weiterhin grundsätzlich eine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten gilt.
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*Der Zeitpunkt der Einführung der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung variiert entsprechend der arbeitsrechtlichen Regelungen. Diese Darstellung beschreibt das Grundmodell der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung – in Einzelfällen sind Abweichungen möglich.