23.07.2014
Mütterrente bedeutet: Haben Sie Kinder, die vor 1992 geboren sind, erkennt Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung die Erziehungszeiten für diese Kinder besser an. Das gilt gleichermaßen für Mütter und Väter. Anspruchsberechtigt ist, wer die Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat. Bislang wurde für Geburten vor...
23.07.2014
Erwerbsminderungsrentner, die vorzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, wurden durch die sogenannte Zurechnungszeit bisher so gestellt, als ob sie bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet hätten. Die Bewertung der Zurechnungszeit erfolgt hierbei mit dem Durchschnitt aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung...
14.05.2014
Am 1. April 2014 einigten sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf ein gemeinsames Ergebnis. Nach Ablauf der Erklärungsfrist ist dieses rückwirkend ab 1. März 2014 verbindlich. Damit steht ein für die KZVK maßgeblicher Wert fest, der sich aus der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 des TVöD ermittelt.
Für...
14.05.2014
Teilnehmer dualer Studiengänge werden ab 1. Januar 2012 den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Begründet ist dies durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches. Diese hat eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge. Bezüglich der Versicherungspflicht unterscheidet die...
14.05.2014
Nach § 3 Nr. 63 EStG können Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2014: 2.856 €) steuerfrei bei der Kasse eingezahlt werden. § 3 Nr. 63 EStG sieht die Steuerfreiheit jedoch nur dann vor, sofern die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aus dem "ersten...
14.05.2014
Möchten auch Sie mehr über Ihre Zusatzversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse erfahren? Dann nutzen Sie doch das Informations- und Beratungsangebot der KZVK. Unsere Berater fahren zu den uns angeschlossenen Arbeitgebern und bieten direkt vor Ort Informationsveranstaltungen für die Belegschaft sowie...
25.03.2014
Seit dem 1. Januar 2012 sind Mutterschutzzeiten mit dem Versicherungsmerkmal "27" zu melden. Für den Zeitraum ist vom Arbeitgeber ein fiktives Entgelt gemäß § 21 TVöD zu ermitteln. Für das fiktive Entgelt sind vom Arbeitgeber keine Beiträge zu zahlen. Dennoch werden die Mutterschutzzeiten als Beitragsmonate...
25.03.2014
Bei einem Arbeitsplatzwechsel bleiben Ihre bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften in der Zusatzversorgung voll erhalten. Damit im Rentenfall keine Versicherungszeiten unberücksichtigt bleiben, werden diese möglichst bei einem Versicherungsträger zusammengetragen. Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie als Versicherte...
25.07.2013
Die Stiftung Warentest veröffentlichte in der Juniausgabe der Zeitschrift Finanztest eine Checkliste zum Thema Betriebsrente. Darin werden acht Kriterien für eine gute Betriebsrente aufgeführt. Die KZVK stellt sich einem Vergleich.
29.04.2013
Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung werden nach der aktuellen Rechtsprechung besser bewertet. Zum einen werden die Monate bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt. Zum anderen werden aus dem während dieser Zeit gemeldeten Entgelt Versorgungspunkte ermittelt. Die Mutterschutzzeiten können so die...