Die gesetzliche Rente allein kann den Lebensstandard im Alter nicht mehr garantieren. Mit unserer freiwilligen Zusatzrente sind Sie bestens beraten, um sich über die gesetzliche Rente und die Betriebsrente hinaus weiter abzusichern. Denn zu Ihren Beitragszahlungen erhalten Sie eine staatliche Förderung und erwerben bereits mit der ersten Zahlung eine Rentenanwartschaft. Sie bestimmen den Beginn der Rente und die Höhe der Beiträge selbst. Profitieren Sie bei unserer freiwilligen Zusatzrente von den Vorteilen der Brutto-Entgeltumwandlung oder der Riester-Förderung.
Die freiwillige Zusatzrente der KZVK bietet nicht nur mehr Sicherheit im Alter, sondern kann auch eine Leistung im Erwerbsminderungsrentenfall beinhalten. Im Todesfall ist eine Leistung an Hinterbliebene automatisch enthalten. Bereits ab dem 62. Lebensjahr können Sie die Zusatzrente beantragen. Ihr Arbeitgeber wickelt für Sie die freiwillige Versicherung ab. Sie erhalten Ihre Betriebsrente und die freiwillige Zusatzrente aus einer Hand. Sollten Sie vor Rentenbeginn aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, können Sie die freiwillige Versicherung selbstverständlich fortführen.
Die freiwillige Zusatzrente wird vom Staat gefördert. Zahlreiche Arbeitgeber zahlen außerdem im Rahmen der Brutto-Entgeltumwandlung für Krankenpflichtversicherte einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des sozialversicherungsfrei umgewandelten Beitrags zur freiwilligen Zusatzrente. Für den Abschluss einer freiwilligen Versicherung fallen keine Abschlussgebühren, Provisionen oder sonstige Verwaltungskosten an.
Grundsätzlich gilt: Welche Förderung für Sie die günstigere ist, hängt von den persönlichen Voraussetzungen wie Höhe des Einkommens, Steuerklasse, Kinder etc. ab.
Mithilfe unseres Rechners zur freiwilligen Zusatzrente können Sie in wenigen Schritten Ihr Rentenplus im Ruhestand berechnen. Sie erfahren, wie hoch Ihre monatliche Zusatzrente ohne Förderung ist und berechnen anschließend Ihre Vorteile durch die Brutto-Entgeltumwandlung oder die Riester-Förderung.
Die eingezahlten Beiträge werden von uns in Versorgungspunkte umgerechnet. Diese Punkte ermitteln sich, indem man den Jahresbeitrag ins Verhältnis zum Regelbeitrag von 480 Euro setzt und dies dann mit einem Altersfaktor multipliziert. Die Altersfaktoren sind abhängig vom Lebensalter, der berücksichtigten Verzinsung und allgemeinen biometrischen Daten. Sie sind in der sogenannten Altersfaktorentabelle hinterlegt.
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Experten. Gerne beraten wir Sie. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine persönliche Modellrechnung. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0221 2031-590.
Für mehrere Interessenten bieten wir einen kostenlosen Beratungsservice direkt in Ihrer Einrichtung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach Infoveranstaltungen und Einzelberatungen der KZVK in Ihrem Haus.