Zum 01. Januar 2020 ist das neue Finanzierungssystem der KZVK in Kraft getreten. Hier erhalten Sie Informationen zum Finanzierungssystem und seinen wesentlichen Charakteristika. Selbstverständlich finden Sie an dieser Stelle auch weiterhin die Details zum 2019 noch aktuellen Finanzierungsbeitrag. Darüber hinaus erfahren Sie mehr zur ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage der KZVK.
Die KZVK hat das neue Finanzierungssystem gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Arbeitgeber, der Versicherten und der Diözesen seit Ende 2017 erarbeitet. Ziel war es, gleichzeitig die Finanzierung dauerhaft abzusichern und die Gesamtbelastung der Beteiligten zu senken sowie planbar und nachvollziehbar zu gestalten. Kernelemente des neuen Finanzierungssystems sind die Zusammenlegung der bisherigen Abrechnungsverbände S und P sowie die Erhebung eines einheitlichen Pflichtbeitrags über den die Finanzierung aller zugesagten Leistungen der KZVK sichergestellt wird.
Mit Einführung des neuen Finanzierungssystems hat die KZVK im November 2020 erstmals Rechnungen zum Angleichungsbeitrag versendet. Dieser Beitrag wird zusätzlich zum regulären Pflichtbeitrag und begrenzt für einen Zeitraum von voraussichtlich sieben Jahren erhoben. Rechnungen erhalten all die Beteiligten, denen Versicherte und Leistungsempfänger zugeordnet sind, die Anwartschaften und Ansprüche aus der Zeit vor dem 01. Januar 2002 haben.
Ethisch-nachhaltige Kapitalanlage ist integraler Bestandteil einer verantwortungsbewussten Anlagepolitik. Der Aufsichtsrat der KZVK hat im November 2018 detaillierte ethisch-nachhaltige Leitlinien für die Kapitalanlage beschlossen. 2023 sind wir der internationalen Investoren-Initiative PRI (Principles for Responsible Investment) beigetreten. Wir informieren Sie unter anderem über unser Selbstverständnis in der Kapitalanlage, Institutionalisierung von ESG-Aktivitäten und die Umsetzung ethisch-nachhaltiger Prinzipien.
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