Die gesetzliche Rente allein kann den gewohnten Lebensstandard künftig nicht mehr sichern. Eine zusätzliche Altersvorsorge wird daher immer wichtiger. Mit der freiwilligen Versicherung „MehrWert“ können Ihre Beschäftigten ihre Rentenansprüche zusätzlich aufstocken und eine mögliche Versorgungslücke im Alter schließen.
Ihre Beschäftigten können bei der KZVK die freiwillige Versicherung MehrWert abschließen. Dies ist möglich, solange sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Diese Versicherung ist auch für Personen möglich, die bei Ihnen beschäftigt, aber nicht zusatzversorgungspflichtig sind. Als Arbeitgeber können Sie zugunsten Ihrer Beschäftigten ebenfalls Beiträge in die MehrWert-Versicherung einzahlen. Auf diese Weise verhelfen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einer höheren Altersversorgung.
Die MehrWert-Versicherung kann grundsätzlich auch dann fortgeführt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die versicherte Person muss die Fortführung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen, sonst wird die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Die versicherte Person behält dann ihre bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erworbene Anwartschaft.
Zur Berechnung der monatlichen MehrWert-Zusatzrente wird der eingezahlte Jahresbeitrag ins Verhältnis zu einem Regelbeitrag von 480 Euro gesetzt und anschließend mit dem entsprechenden Altersfaktor multipliziert. Aus dieser Formel ergeben sich die Versorgungspunkte. Die Altersfaktoren sind abhängig vom Lebensalter, der zu berücksichtigenden Verzinsung und biometrischen Daten. Sie sind in der sogenannten Altersfaktorentabelle hinterlegt. Aus dieser Formel ergeben sich die Versorgungspunkte. Die Summe aller Versorgungspunkte wird dann mit einem Messbetrag von 4 Euro multipliziert. Daraus ergibt sich die monatliche Zusatzrente MehrWert.
Eine erhöhte Versorgungszusage ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und einer bei Ihnen beschäftigten Person. Neben der Betriebsrente „GrundWert“ sagen Sie die Zahlung zusätzlicher Beiträge in die MehrWert-Versicherung zu. Damit verhelfen Sie der beschäftigten Person zu einer höheren Altersversorgung. Da die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind, gelten für sie die gleichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Freigrenzen wie in der GrundWert-Versicherung.
Verbleibt über die Arbeitgeberbeiträge hinaus ein steuerlicher Freibetrag, kann die bei Ihnen beschäftigte Person diesen zum Beispiel für den Förderweg der Brutto-Entgeltumwandlung nutzen. Für Beiträge oberhalb der Freigrenzen ist es möglich, zusätzlich die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. So können mehrere verschiedene Versicherungsarten mit ihren jeweiligen staatlichen Förderungen parallel genutzt werden. Beiträge in eine erhöhte Versorgungszusage werden zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt. Sie sind daher nicht zusatzversorgungspflichtig.
Die freiwillige Versicherung bietet auch den Arbeitgebern viele Vorteile. So profitieren Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen.
Im September 2022 wurde die KZVK mit dem renommierten dpn-Award 2022 in der Kategorie „Pension Asset Management 2022 in Pensionskassen und Versorgungswerken mit besonderem Fokus auf ESG-Kriterien“ ausgezeichnet. Den Preis erhalten Unternehmen, die mit ihrer Kapitalanlage einen herausragenden Beitrag zur Altersvorsorge in Deutschland leisten.
Mit ihrer Anlagestrategie baut die KZVK die Basis für künftiges, profitables Wachstum der eine langfristig ertragreiche und breit gestreute Kapitalanlage kontinuierlich aus. Das Ziel, eine auskömmliche Nettoverzinsung bei verantwortbarem Risiko und jederzeit ausreichender Liquidität zu gewährleisten sowie zugleich hohe ethisch-nachhaltige Standards zu erfüllen, behält die KZVK dabei stets im Blick.
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Expertinnen und Experten. Gerne beraten wir Sie und Ihre Beschäftigten in allen Fragen zu unserer freiwilligen Zusatzrente MehrWert. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen individuelle Modellrechnungen, abgestimmt auf die persönliche Situation Ihrer Beschäftigten. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 2031-590.