Die Kassensatzung ist die zentrale Rechtsgrundlage der KZVK. Sie ist in wesentlichen Teilen der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Altersversorgung e. V. (AKA) angeglichen. Änderungen der Kassensatzung werden von der Vertreterversammlung mit Ausnahme der Paragrafen 1 bis 10 beschlossen, die in die Zuständigkeit der Vollversammlung des VDD fallen. Die Veröffentlichung der Änderungen erfolgt im Amtsblatt des Erzbistums Köln.
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Satzung unter Berücksichtigung der Achtundzwanzigsten Änderung der Satzung im Punktesystem
Ordnung der Verbandsaufsicht, auf die der Satzungstext Bezug nimmt: