Bei einer Brutto-Entgeltumwandlung fließt ein frei wählbarer Betrag Ihres Bruttogehaltes in die freiwillige Versicherung „MehrWert“. So sparen Sie Lohnsteuern und eventuell Sozialabgaben für diesen Betrag, der von Ihrem Arbeitgeber an die KZVK weitergeleitet wird. Der jährliche Mindestbeitrag in eine Brutto-Entgeltumwandlung liegt 2024 bei 265,13 Euro.
Angestellte, ledig, Steuerklasse 1, Bruttogehalt 40.000 Euro pro Jahr. Davon fließen 100 Euro monatlich in die MehrWert-Versicherung.
Steuerklasse 1 | ohne Entgeltumwandlung | mit Entgeltumwandlung |
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Beitrag | 100,00 € | 100,00 € |
Abzüglich Steuerersparnis | - | 25,34 € |
Abzüglich Sozialversicherungsersparnis | - | 21,05 € |
Monatlicher Nettoaufwand | 100,00 € | 53,61 € |
Bei 100 Euro Einzahlung nur 53,61 Euro weniger netto.
Mithilfe unseres Rechners zur freiwilligen Zusatzrente MehrWert berechnen Sie in wenigen Schritten Ihre MehrWert-Rente der KZVK im Ruhestand. Sie erfahren durch Angabe Ihrer persönlichen Daten, wie hoch Ihre monatliche MehrWert-Rente zum gewünschten Rentenbeginn wegen Alters ist. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen Ihre Vorteile durch die Brutto-Entgeltumwandlung oder eine Riester-Förderung auf.
Die Beiträge Ihres Arbeitgebers zur „GrundWert“-Versicherung und zur freiwilligen Versicherung MehrWert sind insgesamt bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Für das Jahr 2024 sind demnach bis zu 7.248 Euro steuerfrei und bis zu 3.624 Euro sozialversicherungsfrei. Nach Abzug der vorrangig zu berücksichtigenden Beiträge zur GrundWert-Versicherung können die noch verbleibenden Fördergrenzen von Ihnen durch Zahlung von Beiträgen im Rahmen einer Brutto-Entgeltumwandlung genutzt werden.
Spart Ihr Arbeitgeber durch die Brutto-Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, leistet er über Ihre Beiträge hinaus einen Zuschuss von 15 Prozent des noch sozialversicherungsfreien Anteils Ihres Beitrags. Renten aus steuerfrei eingezahlten Beiträgen sind zwar voll steuerpflichtiges Einkommen, jedoch ist die Steuerlast im Rentenfall aufgrund des niedrigeren Gesamteinkommens meist niedriger als in der Erwerbstätigkeit. Grundsätzlich unterliegen die Rentenleistungen der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Übrigens: Wenn Sie innerhalb eines Jahres Ihren Arbeitgeber wechseln, können Sie die Steuerfreigrenze ein zweites Mal nutzen.
Die Berechnungsbeispiele zeigen Ihnen, welcher Liquiditätsvorteil und Arbeitgeberzuschuss durch die Brutto-Entgeltumwandlung genutzt werden kann.
Beispiel 1: Steuerklasse 3, beabsichtigte Vorsorge = 1.000 Euro jährlich
Entgeltumwandlung | ohne | mit |
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Steuerbrutto | 30.000,00 € | 30.000,00 € |
Vorsorge mit Brutto-Entgeltumwandlung | 0 € | 1.000,00 € |
verbleibendes Steuerbrutto | 30.000,00 € | 29.000,00 € |
Steuer/Kirchensteuer | 183,12 € | 37,06 € |
SV-Beiträge (20,575 %) | 6.172,50 € | 5.966,75 € |
Gesamtabzüge | 6.355,62 € | 6.003,81 € |
Nettoeinkommen | 23.644,38 € | 22.996,19 € |
Vorsorge aus Nettoeinkommen | 1.000,00 € | 0 € |
verfügbares Einkommen | 22.644,38 € | 22.996,19 € |
Liquiditätsvorteil | 0 € | 351,81 € |
zuzüglich Arbeitgeberzuschuss 15 % | 150,00 € | |
Förderquote | 50,18 % |
Beispiel 2: Steuerklasse 1, beabsichtigte Vorsorge = 1.000 Euro jährlich
Entgeltumwandlung | ohne | mit |
---|---|---|
Steuerbrutto | 30.000,00 € | 30.000,00 € |
Vorsorge mit Brutto-Entgeltumwandlung | 0 € | 1.000,00 € |
verbleibendes Steuerbrutto | 30.000,00 € | 29.000,00 € |
Steuer/Kirchensteuer | 3.006,22 € | 2.771,87 € |
SV-Beiträge (20,575 %)* | 6.172,50 € | 5.966,75 € |
Gesamtabzüge | 9.178,72 € | 8.738,62 € |
Nettoeinkommen | 20.821,18 € | 20.261,38 € |
Vorsorge aus Nettoeinkommen | 1.000,00 € | 0 € |
verfügbares Einkommen | 19.821,18 € | 20.261,38 € |
Liquiditätsvorteil | 0 € | 440,20€ |
zuzüglich Arbeitgeberzuschuss 15 % | 150,00 € | |
Förderquote | 59,01% |
* inklusive Pflegeversicherung für Kinderlose
Sie verzichten auf einen kleinen Teil Ihres Nettoeinkommens, bekommen dafür aber einen Arbeitgeberzuschuss und einen großen Liquiditätsvorteil.
Berechnungsgrundlage: GRV 9,30 %, ALV 1,3 %, PV 1,525 % bzw. 1,875 %, KV 8,10 % inklusive 0,80 % Zusatzbeitrag (Stand 01. Januar 2024).
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Expertinnen und Experten. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen zu unserer freiwilligen Zusatzrente MehrWert. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine persönliche Modellrechnung. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 2031-590.
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