Mit dem Arbeitgeberzuschuss-Rechner ermitteln Sie schnell den korrekten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent für Ihre Mitarbeitenden, die eine freiwillige Versicherung MehrWert abgeschlossen und die Brutto-Entgeltumwandlung gewählt haben.
Weitere Informationen
Grundlage für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses ist der Beschluss zur Entgeltumwandlung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK), ehemals Zentral-KODA vom 15. April 2002, zuletzt geändert durch Beschluss am 08. November 2018.
Demnach haben Mitarbeitende einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des sozialversicherungsfrei umgewandelten Beitrags. Voraussetzung dafür ist, der Dienstgeber spart durch die Brutto-Entgeltumwandlung (BGU) Sozialversicherungsbeiträge ein. Sozialversicherungsfrei für die Entgeltumwandlung im Rahmen der freiwilligen MehrWert-Versicherung sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Allgemeinen Rentenversicherung (GRV) abzüglich der Beiträge für die GrundWert-Versicherung.
Weitere Informationen enthält der Arbeitgeberzuschuss-Rechner. Bei Fragen rufen Sie gerne unsere Expertinnen und Experten an unter Telefon 0221 2031-590.