Bei der Riester-Rente zahlen Sie einen Teil Ihres Nettogehalts in die freiwillige Versicherung „MehrWert“ ein und erhalten dafür staatliche Zulagen. Um die volle Förderung zu erhalten, ist ein Eigenbeitrag in Höhe von 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, abzüglich der zu erwartenden Zulagen erforderlich, mindestens jedoch ein Eigenbeitrag von 60 Euro im Jahr. So kann die Riester-Förderung zum Beispiel besonders bei einem kleinen bis durchschnittlichen Einkommen und dem Bezug von Kindergeld für mindestens zwei Kinder günstig sein.
Außer den staatlichen Zulagen können Sie auch noch eine steuerliche Förderung nutzen, indem Sie die Beiträge und Zulagen für die Riester-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben
geltend machen.
Verheiratet, ein Kind vor 2008, ein Kind ab 2008 | Keine Kinder | |
---|---|---|
Steuerpflichtiges Einkommen | 17.000 € | 40.000 € |
Sparleistung (4 %) | 680 € | 1.600 € |
abzüglich 1 x Grundzulage | 175 € | 175 € |
abzüglich 1 x Kinderzulage | 185 € | 0 € |
(Geburt vor 2008) | ||
abzüglich 1 x Kinderzulage | 300 € | 0 € |
(Geburt ab 2008) | ||
Förderung | 660 € | 175 € |
Eigenbetrag | 20 € | 1.425 € |
Mindesteigenbeitrag | 60 € |
Sonderausgabenabzug bis maximal 2.100 Euro pro Jahr möglich.
Auch Riester geförderte Betriebsrenten sind im Rentenfall voll zu versteuerndes Einkommen. Es besteht jedoch keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Damit werden die privaten und betrieblichen Riester-Verträge in dieser Hinsicht gleichgestellt.
Mithilfe unseres Rechners zur freiwilligen Zusatzrente MehrWert berechnen Sie in wenigen Schritten Ihre MehrWert-Rente der KZVK im Ruhestand. Sie erfahren durch Angabe Ihrer persönlichen Daten, wie hoch Ihre monatliche MehrWert-Rente zum gewünschten Rentenbeginn wegen Alters ist. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen Ihre Vorteile durch die Brutto-Entgeltumwandlung oder eine Riester-Förderung auf.
Eigenbeiträge und Zulagen sind Sonderausgaben. In Ihrer Steuererklärung können Sie diese Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 2.100 Euro geltend machen. Die hierfür erforderlichen Daten übermitteln wir für Sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dazu benötigen wir Ihre Einwilligung. Liegt uns bereits ein Dauerzulagenantrag vor, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt. Die ZfA leitet die Daten an Ihr Finanzamt weiter. Es prüft, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulagen. Übersteigt der Steuervorteil die Zulagen, erstattet das Finanzamt Ihnen die Differenz.
Beispiel 1: Alleinstehend, kein Kind
Vorjahres-einkommen | Eigen-beitrag | Grund-zulage | Kinder-zulage | Spar-betrag insges. | Zus. Steuer-ersparnis | Förder-quote |
---|---|---|---|---|---|---|
5.000 € | 60 € | 175 € | 0 € | 235 € | 0 € | 74,47 % |
20.000 € | 625 € | 175 € | 0 € | 800 € | 0 € | 21,88 % |
35.000 € | 1.225 € | 175 € | 0 € | 1.400 € | 37 € | 15,14 % |
50.000 € | 1.825 € | 175 € | 0 € | 2.000 € | 233 € | 20,40 % |
Beispiel 2: Verheiratet, ein Kind geboren bis 2007, ein Kind geboren ab 2008
Vorjahres-einkommen | Eigen-beitrag | Grund-zulage | Kinder-zulage | Spar-betrag insges. | Zus. Steuer-ersparnis | Förder-quote |
---|---|---|---|---|---|---|
5.000 € | 60 € | 175 € | 485 € | 720 € | 0 € | 91,67 % |
20.000 € | 140 € | 175 € | 485 € | 800 € | 0 € | 82,50 % |
35.000 € | 740 € | 175 € | 485 € | 1.400 € | 0 € | 47,14 % |
50.000 € | 1.340 € | 175 € | 485 € | 2.000 € | 0 € | 33 % |
Eine geförderte Riester-Rente ist voll steuerpflichtiges Einkommen.
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Expertinnen und Experten. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen zu unserer freiwilligen Zusatzrente MehrWert. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine persönliche Modellrechnung. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 2031-590.
Oder lassen Sie sich von unseren Fachleuten online beraten. Die Beratung ist für Sie kostenlos, persönlich und einfach durchzuführen.
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Für mehrere Interessenten bieten wir einen kostenlosen Beratungsservice direkt in Ihrer Einrichtung. Senden Sie Ihre Anfrage einfach an beratung@kzvk.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0221 2031-0.
Keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben
Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, so können Sie den Beitrag in Ihrem Riester-Vertrag gegebenenfalls anpassen. Dazu gehören zum Beispiel das Einkommen und die Anzahl der zulagenberechtigten Kinder. Nur wenn alle relevanten Änderungen sofort mitgeteilt werden, können Sie die optimale staatliche Förderung erhalten. Gleichzeitig wird so eine Rückforderung der zu viel gezahlten Zulagen von der Zulagenstelle für Altersvermögen vermieden. Den Vordruck für die Beitragsänderung erhalten die Versicherten jährlich von der KZVK.
Ja, bei Riester-Zulagen sind Fristen zu beachten. Der Antrag sollte spätestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr bei der KZVK eingereicht sein. Der Zulagenantrag für 2022 ist beispielsweise spätestens bis zum 31. Dezember 2024 zu stellen. Der für 2023 bis spätestens 31. Dezember 2025. Der Antrag für 2024 kann bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Beiträge und Zulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit wird die Einkommensteuer vermindert.
Die Beiträge werden von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dazu benötigt die KZVK die schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Falls ein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt. Die ZfA leitet die Angaben zu den Beiträgen und Zulagen an das zuständige Finanzamt weiter. Der Sonderausgabenabzug wird mit dem Formular „Anlage AV der Einkommensteuererklärung“ beantragt. Das Finanzamt prüft grundsätzlich, ob im jeweiligen Fall die Zulagen oder die Steuerersparnis günstiger sind.
Mit Zulagen und Steuervorteilen fördert der Staat den Aufbau der zusätzlichen Altersversorgung. Wird das eingezahlte Kapital für andere Zwecke verwendet, liegt eine schädliche Verwendung vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
Im Falle einer schädlichen Verwendung werden sowohl die Zulagen als auch die Steuervorteile von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert.