Regelkonformes Verhalten auf Basis unserer Werte hat für uns oberste Priorität. Damit wir unserem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Unser Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, auch in anonymer Form, Hinweise zu eventuellem Fehlverhalten in der KZVK zu geben.
Wir gehen jede Meldung konsequent nach. Eine wesentliche Grundlage unseres Hinweisgebersystems ist das Prinzip des fairen Umgangs miteinander. Wir garantieren den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Hinweise können Sie auch anonym abgeben. Eine Rückverfolgung unsererseits ist technisch ausgeschlossen. Nur wenn Sie uns explizit Kontaktmöglichkeiten nennen, ist ein Rückschluss auf Sie als Hinweisgeber möglich. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Fehlverhalten nachgewiesen ist. Die Prüfung Ihrer Hinweise erfolgt unter Einhaltung größtmöglicher Vertraulichkeit. Ihren Hinweisen wird im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses nachgegangen.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der KZVK haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit dem zuständigen internen Compliance-Ansprechpartner der Kasse aufzunehmen:
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf eine Dienstleistung der KZVK unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen oder -partner , die sich aus Ihren Unterlagen ergeben. Vielen Dank.