Riester-Rente


Riester-Rente



Häufige Fragen zur Riester-Rente

Keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben

  • Personen, die in einer berufsständischen Versorgung versichert sind (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte);
  • Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert sind;
  • Rentnerinnen und Rentner sowie
  • geringfügig Beschäftigte, die neben dem Arbeitgeberanteil keinen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. 

Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, so können Sie den Beitrag in Ihrem Riester-Vertrag gegebenenfalls anpassen. Dazu gehören zum Beispiel das Einkommen und die Anzahl der zulagenberechtigten Kinder. Nur wenn alle relevanten Änderungen sofort mitgeteilt werden, können Sie die optimale staatliche Förderung erhalten. Gleichzeitig wird so eine Rückforderung der zu viel gezahlten Zulagen von der Zulagenstelle für Altersvermögen vermieden. Den Vordruck für die Beitragsänderung erhalten die Versicherten jährlich von der KZVK.

Ja, bei Riester-Zulagen sind Fristen zu beachten. Der Antrag sollte spätestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr bei der KZVK eingereicht sein. Der Zulagenantrag für 2022 ist beispielsweise spätestens bis zum 31. Dezember 2024 zu stellen. Der für 2023 bis spätestens 31. Dezember 2025. Der Antrag für 2024 kann bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden.

Beiträge und Zulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit wird die Einkommensteuer vermindert.

Die Beiträge werden von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dazu benötigt die KZVK die schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Falls ein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt. Die ZfA leitet die Angaben zu den Beiträgen und Zulagen an das zuständige Finanzamt weiter. Der Sonderausgabenabzug wird mit dem Formular „Anlage AV der Einkommensteuererklärung“ beantragt. Das Finanzamt prüft grundsätzlich, ob im jeweiligen Fall die Zulagen oder die Steuerersparnis günstiger sind.

Mit Zulagen und Steuervorteilen fördert der Staat den Aufbau der zusätzlichen Altersversorgung. Wird das eingezahlte Kapital für andere Zwecke verwendet, liegt eine schädliche Verwendung vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • eine Auszahlung von mehr als 30 Prozent des eingezahlten Kapitals aus einem riestergeförderten Vertrag erfolgt. Bei MehrWert-Versicherungen mit Vertragsbeginn ab dem 01.01.2022 können Sie diesen rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen. Bei Versicherungen mit einem Vertragsbeginn vor diesem Datum sieht die Satzung der KZVK keine Kapitalauszahlungen vor. Ausgenommen hiervon sind die Abfindungen von Kleinbetragsrenten.
  • Zulagenberechtigte oder Personen, die Rente beziehen, in ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftraumes umziehen.

Im Falle einer schädlichen Verwendung werden sowohl die Zulagen als auch die Steuervorteile von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert.