Die KZVK Riester-Rente ist eine weitere Möglichkeit der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung. Für einen Riester-Vertrag vereinbart der Beschäftigte mit Ihnen, Beiträge aus seinem Nettogehalt umzuwandeln. Der Staat fördert die Netto-Entgeltumwandlung mit Zulagen und Steuervorteilen.
Förderberechtigt sind
Der Staat gewährt
Um die volle Zulage zu erhalten, muss Ihr Mitarbeiter einen Mindesteigenbeitrag zahlen. Dieser beträgt 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgeltes des Vorjahres, abzüglich der zu erwartenden Zulagen. Mindestens ist aber ein Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich zu leisten.
Berechnungshilfe Riester-Eigenbeitrag
Beiträge und Zulagen sind Sonderausgaben. Bis zu 2.100 Euro können in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft eigenständig, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen günstiger sind.
Der Staat fördert eigene Beiträge Ihres Mitarbeiters in die freiwillige Versicherung gleichermaßen. Zum Beispiel, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Mitarbeiter den Vertrag mit Eigenbeiträgen fortführt. Oder wenn er während einer Elternzeit seine Rente mit eigenen Mitteln weiter aufstocken möchte.
Ab Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) zum 1. Januar 2018 entfällt bei der betrieblichen Riester-Rente die Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Damit werden die privaten und betrieblichen Riester-Verträge diesbezüglich gleichgesetzt.
Leitfaden zur steuerlichen Förderung der freiwilligen Zusatzrente
Gerne beraten wir Sie und Ihre Beschäftigten in allen Fragen zur freiwilligen Versicherung. Auf Wunsch erstellen wir individuelle Modellrechnungen, abgestimmt auf die persönliche Situation Ihrer Beschäftigten. Unter der Telefonnummer 0221 2031-590 sind unsere Experten gerne für Sie da.
Keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben
Ändern sich die persönlichen Verhältnisse des Versicherten, so ist der Beitrag in den Riester-Vertrag ggf. anzupassen. Dazu gehören zum Beispiel das Einkommen und die Anzahl der zulagenberechtigten Kinder. Nur wenn alle relevanten Änderungen sofort mitgeteilt werden, kann der Versicherte die optimale staatliche Förderung erhalten. Gleichzeitig wird so eine Rückforderung der zu viel gezahlten Zulagen von der Zulagenstelle für Altersvermögen vermieden. Den Vordruck für die Beitragsänderung erhalten die Versicherten jährlich von der KZVK.
Ja, bei Riester-Zulagen sind Fristen zu beachten. Der Antrag sollte spätestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr bei der KZVK eingereicht sein. Der Zulagenantrag für 2016 ist beispielsweise spätestens bis zum 31. Dezember 2018 zu stellen. Der für 2017 bis spätestens 31. Dezember 2019. Der Antrag für 2018 kann bis spätestens 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Beiträge und Zulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit wird die Einkommensteuer vermindert.
Die Beiträge werden von der KZVK elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dazu benötigt die KZVK die schriftliche Einwilligung des Versicherten. Falls ein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, gilt die Einwilligung automatisch als erteilt. Die ZfA leitet die Angaben zu den Beiträgen und Zulagen an das zuständige Finanzamt weiter. Der Sonderausgabenabzug wird mit dem Formular „Anlage AV der Einkommensteuererklärung“ beantragt. Das Finanzamt prüft grundsätzlich, ob im jeweiligen Fall die Zulagen oder die Steuerersparnis günstiger sind.
Mit Zulagen und Steuervorteilen fördert der Staat den Aufbau der zusätzlichen Altersversorgung. Wird das eingezahlte Kapital für andere Zwecke verwendet, liegt eine schädliche Verwendung vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
Im Falle einer schädlichen Verwendung werden sowohl die Zulagen als auch die Steuervorteile von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgefordert.