Jeder Mensch hat ein Anrecht auf ein würdiges Leben. Dazu gehört auch, im Alter finanziell gut abgesichert zu sein. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im katholisch-kirchlichen und karitativen Dienst haben Sie einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Ihr Arbeitgeber zahlt daher für Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Beiträge an die KZVK. So erhalten Sie später neben der gesetzlichen Rente auch eine lebenslange monatliche KZVK „GrundWert“-Betriebsrente. Eine Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsversorgung ist ebenfalls eingeschlossen.
Unsere betriebliche Altersversorgung federt lebenslang persönliche Risiken und die Versorgungslücke ab, die durch das sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht. Die Grundlage schafft vor allem Ihr Arbeitgeber, der Sie mit Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses bei uns anmeldet und durch seine Beiträge an die KZVK eine betriebliche Altersversorgung für Sie aufbaut. Einen kleinen Teil dieser Beiträge leisten Sie in der Regel selbst über die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung.
Mit der GrundWert-Betriebsrente sind Sie aber nicht nur für die Zeit Ihres Ruhestandes abgesichert. Auch bei einem Versicherungsfall wegen Erwerbsminderung erhalten Sie eine Betriebsrente. Und im Todesfall zahlt die KZVK eine Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen der versicherten Person.
Sie sind versicherungspflichtig, wenn
Sollten Sie bei anderen Zusatzversorgungskassen versichert gewesen sein, stellen Sie einen
Antrag auf Überleitung der Pflichtversicherung/Anerkennung von Versicherungszeiten. Mehr erfahren Sie unter Arbeitsplatzwechsel.
Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber Sie aus der Pflichtversicherung ab – Sie erhalten dann eine Abmeldebestätigung von der KZVK. Die bereits erworbene Anwartschaft bleibt der Höhe nach erhalten. Sollten Sie eine neue Beschäftigung bei einem der KZVK angeschlossenen Arbeitgeber aufnehmen, wird das Versicherungsverhältnis bei uns fortgeführt.
Für den Anspruch auf Betriebsrente GrundWert ist eine Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten erforderlich. Sollten Sie diese beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllt haben, können Sie die fehlenden Monate noch bis zum Altersrentenbeginn durch eine erneute Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erwerben, der Beteiligter oder Mitglied einer Zusatzversorgungskasse ist. Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die Pflichtversicherung durch die beschäftigte Person ist dagegen nicht möglich. Auch kann die erforderliche Wartezeit für die GrundWert-Rente nicht durch Beitragszahlungen in eine MehrWert-Versicherung erfüllt werden.
Demgegenüber haben Sie einen Anspruch auf eine anteilige GrundWert-Rente, wenn Sie während der Pflichtversicherung einen Arbeitnehmer-Eigenanteil gezahlt haben – auch wenn bis zum Altersrentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung die Wartezeit in der Zusatzversorgung nicht erfüllt wurde.
Auch bei Erfüllung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz leistet die KZVK eine Rente aus der GrundWert-Versicherung.
Der Versicherungsfall bei der KZVK tritt ein, wenn
Sie erhalten für jeden Beitrag Versorgungspunkte. Bemessungsgrundlage für den Beitrag ist die Höhe Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Darüber hinaus berücksichtigt die KZVK bei der Berechnung der GrundWert-Betriebsrente auch Mutterschutz- und Elternzeiten. Die Anzahl der Versorgungspunkte wird bestimmt durch
Jährlich erhalten Sie von der KZVK eine Anwartschaftsmitteilung. Diese informiert Sie über ihre bereits erworbenen Versorgungspunkte. So sind Sie stets auf dem aktuellen Stand Ihrer Zusatzversorgung.
Darüber hinaus können Sie mit unserem Online-Rechner Ihre künftige GrundWert-Betriebsrente heute bereits vorausberechnen.
Jetzt GrundWert-Betriebsrente berechnen
Mit der folgenden Tabelle können Sie künftige Rentenansprüche beispielhaft und näherungsweise nachvollziehen. Zu Ihrer Orientierung haben wir für verschiedene Eintrittsalter die monatliche GrundWert-Rente zum 63. und 67. Lebensjahr errechnet. Zugrunde liegen unterschiedliche Entgelte und eine durchgehende Beschäftigung. Künftige Lohnsteigerungen, die hier nicht berücksichtigt sind, erhöhen Ihre Rente.
Alter bei Diensteintritt | zusatzversorgungspflichtiges Einkommen in Euro | |||||
20.000 | 30.000 | 40.000 | ||||
Renteneintrittsalter | ||||||
63 | 67 | 63 | 67 | 63 | 67 | |
zu erwartende GrundWert-Rente in Euro | ||||||
25 | 314 | 388 | 470 | 581 | 627 | 775 |
30 | 250 | 313 | 374 | 469 | 499 | 626 |
35 | 195 | 249 | 292 | 373 | 390 | 498 |
40 | 148 | 194 | 222 | 291 | 296 | 389 |
45 | 108 | 147 | 161 | 220 | 215 | 294 |
Eine Versicherte, die zum Beispiel mit 30 Jahren bei uns versichert wird und bis Rentenbeginn jährlich 30.000 Euro brutto verdient, kann mit 67 Jahren im Ruhestand mit einer Betriebsrente von 469 Euro rechnen. Generell gilt: Die Höhe Ihrer Zusatzversorgung errechnet sich ganz individuell unter anderem nach dem Gehaltsniveau und der Anzahl an Beitragsjahren. Ihre GrundWert-Betriebsrente wird ab Rentenbeginn jedes Jahr zum 01. Juli um 1 Prozent erhöht.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich auch die Renten der betrieblichen Altersversorgung
zu versteuern sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
zu entrichten sind.
Sie profitieren von Ihrer betrieblichen Altersversorgung, wenn
Sind Sie Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk wie zum Beispiel als Ärztin oder Arzt, dann gelten für den Rentenbeginn der GrundWert-Betriebsrente ebenfalls die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Auskünfte.
Die Betriebsrente GrundWert ist schriftlich bei der KZVK zu beantragen. Sobald uns Ihr Antrag und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, berechnen wir Ihnen die Rente und beginnen mit der Zahlung. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter Rentenantrag.
Besonders einfach stellen Sie Ihren Rentenantrag, wenn Sie sich in unserem Kundenportal Meine KZVK registrieren. In Ihrem persönlichen Kundenbereich können Sie den Rentenantrag direkt ausfüllen. Besonders praktisch dabei: Ihre Versicherungsdaten sind bereits vorausgefüllt und die notwendigen Nachweise können direkt mit hochgeladen werden.
Die KZVK GrundWert-Betriebsrente wird bei Eintritt eines Versicherungsfalls wegen Regelaltersrente oder Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente gezahlt. Sofern eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme von der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird, ist auch die GrundWert-Rente um jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent, höchstens jedoch um 10,8 Prozent zu kürzen.
Wann ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Rentenversicherung eintreten kann, entnehmen Sie bitte der Tabelle Altersgrenzen. Darüber hinaus informieren Sie sich bezüglich des Zeitpunkts des Rentenbeginns umfassend bei den Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Mit der Betriebsrente „GrundWert“ sorgt Ihr Arbeitgeber für eine Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Wie das funktioniert und was Sie darüber hinaus tun können, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen, erklären wir Ihnen hier.
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Expertinnen und Experten. Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 2031-590.
Oder lassen Sie sich von unseren Fachleuten online beraten. Die Beratung ist für Sie kostenlos, persönlich und einfach durchzuführen.
Für mehrere Interessenten bieten wir einen kostenlosen Beratungsservice direkt in Ihrer Einrichtung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach den Infoveranstaltungen und den Einzelberatungen der KZVK in Ihrem Haus.