Betriebsrente


Betriebsrente GrundWert

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber sichern wir Ihnen eine attraktive Altersversorgung zu

Unsere betriebliche Altersversorgung federt lebenslang persönliche Risiken und die Versorgungslücke ab, die durch das sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht. Die Grundlage schafft vor allem Ihr Arbeitgeber, der Sie mit Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses bei uns anmeldet und durch seine Beiträge an die KZVK eine betriebliche Altersversorgung für Sie aufbaut. Einen kleinen Teil dieser Beiträge leisten Sie in der Regel selbst über die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung.

Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und der Hinterbliebenen

Mit der GrundWert-Betriebsrente sind Sie aber nicht nur für die Zeit Ihres Ruhestandes abgesichert. Auch bei einem Versicherungsfall wegen Erwerbsminderung erhalten Sie eine Betriebsrente. Und im Todesfall zahlt die KZVK eine Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen der versicherten Person.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beiträge fast vollständig arbeitgeberfinanziert.
  • Überleitung bestehender Anwartschaft bei Arbeitgeberwechsel im kirchlichen oder öffentlichen Dienst.
  • Erhöhung fälliger Renten um jährlich ein Prozent.
  • Keine Abschluss- und Vertriebskosten oder Provisionen.
  • Mutterschutz- und Elternzeiten werden berücksichtigt.
     

Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der KZVK an, wenn Sie versicherungspflichtig sind

Sie sind versicherungspflichtig, wenn

  • Sie Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im katholisch-kirchlichen und karitativen Dienst sind oder hier eine Ausbildung absolvieren,
  • Ihr Arbeitgeber bei der KZVK beteiligt ist,
  • Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und
  • Sie bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente die Wartezeit erfüllen können.
     

Erfüllung der Wartezeit

  • Die Wartezeit beträgt 60 Beitrags-/Umlagemonate. Die durch Ihren Eigenbeitrag erworbene Rentenanwartschaft ist direkt unverfallbar, das heißt für sie muss keine Wartezeit erfüllt werden.
  • Liegt ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, der mit der versicherten Tätigkeit ursächlich zusammenhängt, gilt die Wartezeit als erfüllt. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an Beitrags-/Umlagemonaten.
  • Zeiten anderer Zusatzversorgungskassen werden grundsätzlich bei Arbeitsplatzwechsel auf die Wartezeit angerechnet.
     

Sollten Sie bei anderen Zusatzversorgungskassen versichert gewesen sein, stellen Sie einen
Antrag auf Überleitung der Pflichtversicherung/Anerkennung von Versicherungszeiten. Mehr erfahren Sie unter Arbeitsplatzwechsel.
 

Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses

Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber Sie aus der Pflichtversicherung ab – Sie erhalten dann eine Abmeldebestätigung von der KZVK. Die bereits erworbene Anwartschaft bleibt der Höhe nach erhalten. Sollten Sie eine neue Beschäftigung bei einem der KZVK angeschlossenen Arbeitgeber aufnehmen, wird das Versicherungsverhältnis bei uns fortgeführt.

Für den Anspruch auf Betriebsrente GrundWert ist eine Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten erforderlich. Sollten Sie diese beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllt haben, können Sie die fehlenden Monate noch bis zum Altersrentenbeginn durch eine erneute Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erwerben, der Beteiligter oder Mitglied einer Zusatzversorgungskasse ist. Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in die Pflichtversicherung durch die beschäftigte Person ist dagegen nicht möglich. Auch kann die erforderliche Wartezeit für die GrundWert-Rente nicht durch Beitragszahlungen in eine MehrWert-Versicherung erfüllt werden.

Demgegenüber haben Sie einen Anspruch auf eine anteilige GrundWert-Rente, wenn Sie während der Pflichtversicherung einen Arbeitnehmer-Eigenanteil gezahlt haben – auch wenn bis zum Altersrentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung die Wartezeit in der Zusatzversorgung nicht erfüllt wurde.

Auch bei Erfüllung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz leistet die KZVK eine Rente aus der GrundWert-Versicherung.

Ihr Anspruch auf die KZVK GrundWert-Betriebsrente

Der Versicherungsfall bei der KZVK tritt ein, wenn

  • Sie Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Ein Versicherungsfall wegen Alters tritt nicht nur bei der Gewährung einer Regelaltersrente ein. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung wie zum Beispiel bei Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bei Altersrente für langjährig Versicherte oder bei Altersrente für schwerbehinderten Menschen haben Sie Anspruch auf die GrundWert-Betriebsrente der KZVK.

    Bitte beachten Sie: Ein Anspruch auf Teilrente führt nicht zu einem Versicherungsfall in der Zusatzversorgung. Wird hingegen die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Vollrente, später aber nur noch als Teilrente gezahlt, bleibt der Rentenanspruch bei der KZVK in der Zusatzversorgung weiterhin bestehen. Die GrundWert-Rente wird dann anlog zur gesetzlichen Rentenversicherung nur in Höhe des Anteils gezahlt, mit dem auch die gesetzliche Rente gezahlt wird.
     
  • Sie Anspruch auf gesetzliche Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung haben.
  • Sie versterben – dann zahlt die KZVK Ihrem Ehepartner und Ihren Kindern eine Hinterbliebenenrente.

So werden aus Beiträgen Versorgungspunkte

Sie erhalten für jeden Beitrag Versorgungspunkte. Bemessungsgrundlage für den Beitrag ist die Höhe Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Darüber hinaus berücksichtigt die KZVK bei der Berechnung der GrundWert-Betriebsrente auch Mutterschutz- und Elternzeiten. Die Anzahl der Versorgungspunkte wird bestimmt durch

  • die Höhe Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Je höher dieses Entgelt ist, desto mehr Versorgungspunkte erhalten Sie.
  • das Alter zum Zeitpunkt der Beitragszahlung. Für jüngere Versicherte können wir die Beiträge länger gewinnbringend anlegen. Die Verzinsung berücksichtigen wir durch Altersfaktoren. Sie sind in der sogenannten Altersfaktorentabelle hinterlegt.

Berechnung der monatlichen GrundWert-Rente

Jährlich erhalten Sie von der KZVK eine Anwartschaftsmitteilung. Diese informiert Sie über ihre bereits erworbenen Versorgungspunkte. So sind Sie stets auf dem aktuellen Stand Ihrer Zusatzversorgung.

Darüber hinaus können Sie mit unserem Online-Rechner Ihre künftige GrundWert-Betriebsrente heute bereits vorausberechnen.

Jetzt GrundWert-Betriebsrente berechnen

 

Leistung, die sich für Sie rechnet

Mit der folgenden Tabelle können Sie künftige Rentenansprüche beispielhaft und näherungsweise nachvollziehen. Zu Ihrer Orientierung haben wir für verschiedene Eintrittsalter die monatliche GrundWert-Rente zum 63. und 67. Lebensjahr errechnet. Zugrunde liegen unterschiedliche Entgelte und eine durchgehende Beschäftigung. Künftige Lohnsteigerungen, die hier nicht berücksichtigt sind, erhöhen Ihre Rente.

Alter bei Diensteintritt zusatzversorgungspflichtiges Einkommen in Euro
20.000 30.000 40.000
Renteneintrittsalter
63 67 63 67 63 67
zu erwartende GrundWert-Rente in Euro
25 314 388 470 581 627 775
30 250 313 374 469 499 626
35 195 249 292 373 390 498
40 148 194 222 291 296 389
45 108 147 161 220 215 294

Eine Versicherte, die zum Beispiel mit 30 Jahren bei uns versichert wird und bis Rentenbeginn jährlich 30.000 Euro brutto verdient, kann mit 67 Jahren im Ruhestand mit einer Betriebsrente von 469 Euro rechnen. Generell gilt: Die Höhe Ihrer Zusatzversorgung errechnet sich ganz individuell unter anderem nach dem Gehaltsniveau und der Anzahl an Beitragsjahren. Ihre GrundWert-Betriebsrente wird ab Rentenbeginn jedes Jahr zum 01. Juli um 1 Prozent erhöht.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich auch die Renten der betrieblichen Altersversorgung
zu versteuern sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
zu entrichten sind.

Rentenbeginn

Sie profitieren von Ihrer betrieblichen Altersversorgung, wenn

  • Sie einen Rentenbescheid wegen Alters, bei teilweiser/voller Erwerbsminderung oder bei Tod des Versicherten einen Hinterbliebenenrentenbescheid von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und die Wartezeit in der Zusatzversorgung erfüllen
  • oder Sie einen Arbeitnehmer-Eigenanteil entrichtet haben.
     

Sind Sie Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk wie zum Beispiel als Ärztin oder Arzt, dann gelten für den Rentenbeginn der GrundWert-Betriebsrente ebenfalls die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Auskünfte.

Die Betriebsrente GrundWert ist schriftlich bei der KZVK zu beantragen. Sobald uns Ihr Antrag und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, berechnen wir Ihnen die Rente und beginnen mit der Zahlung. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter Rentenantrag.

Besonders einfach stellen Sie Ihren Rentenantrag, wenn Sie sich in unserem Kundenportal Meine KZVK registrieren. In Ihrem persönlichen Kundenbereich können Sie den Rentenantrag direkt ausfüllen. Besonders praktisch dabei: Ihre Versicherungsdaten sind bereits vorausgefüllt und die notwendigen Nachweise können direkt mit hochgeladen werden.

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Vorzeitige Inanspruchnahme

Die KZVK GrundWert-Betriebsrente wird bei Eintritt eines Versicherungsfalls wegen Regelaltersrente oder Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente gezahlt. Sofern eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme von der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird, ist auch die GrundWert-Rente um jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent, höchstens jedoch um 10,8 Prozent zu kürzen.

Wann ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Rentenversicherung eintreten kann, entnehmen Sie bitte der Tabelle Altersgrenzen. Darüber hinaus informieren Sie sich bezüglich des Zeitpunkts des Rentenbeginns umfassend bei den Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

So funktioniert die Zusatzversorgung mit der KZVK

Mit der Betriebsrente „GrundWert“ sorgt Ihr Arbeitgeber für eine Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Wie das funktioniert und was Sie darüber hinaus tun können, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen, erklären wir Ihnen hier.

Zusatzversorgung mit der KZVK

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