Rückt Ihr Renteneintritt näher und Sie beginnen demnächst einen neuen Lebensabschnitt? Dann sollten Sie aktiv werden. Um Ihre Rente von der gesetzlichen Versicherung zu erhalten, stellen Sie – bei Altersrente rund drei bis vier Monate vor Rentenbeginn – Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Sobald Ihnen der Rentenbescheid vorliegt, können Sie auch Ihre KZVK-Rente beantragen. Ihre Alters- oder Erwerbsminderungsrente beantragen Sie am besten direkt über unser Kundenportal Meine KZVK. Die klassischen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden – vor allem für die Hinterbliebenenrenten – finden Sie unten im entsprechenden Abschnitt.
Nutzen Sie unser Kundenportal Meine KZVK, um Ihren Rentenantrag bequem und einfach einzureichen. Besonders praktisch dabei: Ihre Versicherungsdaten sind bereits vorausgefüllt und Ihre Nachweise können Sie direkt hochladen.
Je nach Rentenart müssen Sie unterschiedliche Nachweise und Dokumente einreichen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, haben wir am Ende des Online-Antrags im Kundenportal bzw. im Hinweisblatt des klassischen Formulars für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die GrundWert-Betriebsrente und die freiwillige Zusatzrente MehrWert gemeinsam beantragt werden können. Für die Hinterbliebenenrenten stehen spezielle Formulare zur Verfügung, die Sie ebenfalls im nächsten Abschnitt finden.
Antrag auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente: Bitte immer ausfüllen.
Anlage Krankengeld (Anlage 2) zum Antrag auf Rentenleistungen: Bitte ausfüllen, wenn Sie nach Rentenbeginn Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten oder erhalten haben.
Anlage Einkommen (Anlage 3) zum Antrag auf Rentenleistungen: Bitte ausfüllen, wenn Sie nach Rentenbeginn Einkünfte beziehen oder bezogen haben.
Für gesetzlich Rentenversicherte zusätzlich:
Für nicht gesetzlich Rentenversicherte (berufsständisches Versorgungswerk oder privat) gilt bei Beantragung einer Erwerbsminderungsrente zusätzlich:
Bitte senden Sie uns immer eine Kopie, nie das Original! Die zugesandten Dokumente werden nach dem Einscannen vernichtet.
Tipps und Hilfestellungen zum Rentenantrag:
Ausfüllhilfe für den Antrag auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente: Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars.
In unserem Erklärvideo „KZVK-Rentenantrag richtig ausfüllen" erhalten Sie praktische Tipps dazu, wie Sie den KZVK-Rentenantrag richtig ausfüllen und dadurch viel Zeit sparen.
Antrag auf Witwen-/Witwerrente
Bitte senden Sie uns immer eine Kopie, nie das Original! Die zugesandten Dokumente werden nach dem Einscannen vernichtet.
Bitte senden Sie uns immer eine Kopie, nie das Original! Die zugesandten Dokumente werden nach dem Einscannen vernichtet.
Sie können die freiwillige Zusatzrente MehrWert zusammen mit Ihrer GrundWert-Betriebsrente mit nur einem Vordruck beantragen. In diesem Fall reichen Sie dieselben Unterlagen ein wie für die Beantragung der Betriebsrente. Wenn Sie bis zum Renteneintritt über Ihren Arbeitgeber versichert sind, benötigen wir vom Arbeitgeber zusätzliche Angaben im Antrag. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Personalabteilung.
Antrag auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie ausschließlich einen Anspruch auf freiwillige Zusatzrente MehrWert haben, können Sie diese ebenfalls mit dem Vordruck
Antrag auf Alters oder Erwerbsminderungsrente
beantragen. Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:
Bitte senden Sie uns immer eine Kopie, nie das Original! Die zugesandten Dokumente werden nach dem Einscannen vernichtet.
Die Betriebsrente GrundWert umfasst die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Sie erhalten die Rente auf Antrag, wenn die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist.
Die auf der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung beruhenden Leistungen aus der Betriebsrente sowie die Leistungen aus der Zusatzrente MehrWert sind ohne Wartezeit sofort gesetzlich unverfallbar. Zum 01. Januar 2018 sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) auf drei Jahre (36 ununterbrochene Beschäftigungsmonate) und das 21. Lebensjahr verkürzt worden.
Die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen gelten jedoch nicht bei Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung oder bei Tod der versicherten Person bezüglich der Hinterbliebenenversorgung. In diesen Fällen ist auch bei den Arbeitnehmer-Eigenbeteiligungen weiterhin die Erfüllung der Wartezeit erforderlich.
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Expertinnen und Experten. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen zum Rentenantrag. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 2031-590.