Rückt Ihr Renteneintritt näher und Sie beginnen demnächst einen neuen Lebensabschnitt? Dann sollten Sie aktiv werden. Um Ihre Rente von der gesetzlichen Versicherung zu erhalten, stellen Sie – bei Altersrente rund drei bis vier Monate vor Rentenbeginn – Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Sobald Ihnen der Rentenbescheid vorliegt, können Sie auch Ihre KZVK-Rente beantragen. Ihre Alters- oder Erwerbsminderungsrente können Sie direkt über unser Kundenportal Meine KZVK oder die Online-Antragsstrecke beantragen. Für die Hinterbliebenenrenten stehen spezielle Formulare zur Verfügung, die Sie unten im entsprechenden Abschnitt finden.
Nutzen Sie unser Kundenportal Meine KZVK, um Ihren Rentenantrag bequem und einfach einzureichen. Besonders praktisch dabei: Ihre Versicherungsdaten sind bereits vorausgefüllt und Ihre Nachweise können Sie direkt hochladen.
Möchten Sie Ihren Antrag ohne Registrierung einreichen, dann füllen Sie den folgenden Online-Antrag aus. Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie uns anschließend per Post oder E-Mail zu.
Je nach Rentenart müssen Sie unterschiedliche Nachweise und Dokumente einreichen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, haben wir am Ende des Online-Antrags für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die GrundWert-Betriebsrente und die freiwillige Zusatzrente „MehrWert” gemeinsam beantragt werden können. Für die Hinterbliebenenrente stehen spezielle Formulare zur Verfügung, die Sie im nächsten Abschnitt finden.
Für die Hinterbliebenenrente stehen spezielle Formulare zur Verfügung. Sie können den Antrag am PC ausfüllen und zusammen mit Ihren Nachweisen per Post oder E-Mail an die KZVK senden.
Antrag auf Witwen-/Witwerrente mit Anlage 1 (Ermittlung der Krankenkasse)
Bitte senden Sie uns immer eine Kopie, nie das Original! Die zugesandten Dokumente werden nach dem Einscannen vernichtet.
Antrag auf Waisenrente mit Anlage 1
Bitte senden Sie uns immer eine Kopie, nie das Original! Die zugesandten Dokumente werden nach dem Einscannen vernichtet.
Die Betriebsrente GrundWert umfasst die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Sie erhalten die Rente auf Antrag, wenn die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist.
Die auf der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung beruhenden Leistungen aus der Betriebsrente sowie die Leistungen aus der Zusatzrente MehrWert sind ohne Wartezeit sofort gesetzlich unverfallbar. Zum 01. Januar 2018 sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) auf drei Jahre (36 ununterbrochene Beschäftigungsmonate) und das 21. Lebensjahr verkürzt worden.
Die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen gelten jedoch nicht bei Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung oder bei Tod der versicherten Person bezüglich der Hinterbliebenenversorgung. In diesen Fällen ist auch bei den Arbeitnehmer-Eigenbeteiligungen weiterhin die Erfüllung der Wartezeit erforderlich.
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Expertinnen und Experten. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen zum Rentenantrag. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 2031-590.