Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Die KZVK übermittelt daher die Daten zu Ihrer Betriebsrente an die Finanzverwaltung. Eine Mitteilung zu den gemeldeten Daten des laufenden Jahres erhalten Sie von uns automatisch im ersten Quartal des kommenden Jahres. Die Leistungsmitteilung dient als Nachweis für Ihre Einkommensteuererklärung.
Wie viel von Ihrer Betriebsrente versteuert wird, richtet sich danach, ob die eingezahlten Beiträge gefördert wurden.
Grundsätzlich gilt:
Beispiel: Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent. Das bedeutet, 17 Prozent der gezahlten Jahresrente sind zu versteuern.
Eine MehrWert-Versicherung mit Riester-Förderung wird in der Ansparphase in der Regel durch Zulagen und Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert (§§ 10a, 79 ff. EstG). Daher wird die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll besteuert.
Die KZVK führt von Ihrer Betriebsrente keine Steuern an das Finanzamt ab. Ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Profitieren Sie von der Kompetenz erfahrener Fachleute. Bei Fragen rund um die KZVK-Rente sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns an unter Telefon 0221 2031-590.