Bei der Brutto-Entgeltumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit Ihnen, dass er in Zukunft auf einen Teil seiner Bruttobezüge verzichtet. Dieser Teil wird in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dazu schließen Sie zugunsten Ihres Beschäftigten eine freiwillige Versicherung bei der KZVK ab und zahlen den vereinbarten Beitrag in die freiwillige Versicherung ein. Der jährliche Mindestbeitrag liegt 2020 bei 238,88 Euro.
Durch das verringerte Brutto-Entgelt können Ihre Lohnnebenkosten für den Arbeitnehmer um bis zu 20 Prozent sinken. Denn Arbeitgeberbeiträge zur KZVK sind insgesamt bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2020 sind demnach 6.624 Euro steuerfrei und 3.312 Euro sozialversicherungsfrei. Allerdings sind auf diese Grenze vorrangig die Beiträge zur KZVK-Betriebsrente anzurechnen, die auch Pflichtversicherung genannt wird.
Mit dem 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zu der freiwilligen Zusatzrente geben Sie die eventuell eingesparten Lohnnebenkosten teilweise an Ihre Beschäftigten weiter. Damit unterstützen Sie sie beim Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung. Aber auch Sie profitieren von jeder Vereinbarung zu einer Brutto-Entgeltumwandlung: Ein Teil der Ersparnis verbleibt bei Ihnen und reduziert Ihre Kosten.
Leitfaden zur steuerlichen Förderung der freiwilligen Zusatzrente
Gerne beraten wir Sie und Ihre Beschäftigten in allen Fragen zur freiwilligen Versicherung. Auf Wunsch erstellen wir individuelle Modellrechnungen, abgestimmt auf die persönliche Situation Ihrer Beschäftigten. Unter der Telefonnummer 0221 2031-590 sind unsere Experten gerne für Sie da.
Nein, Beiträge in eine Brutto-Entgeltumwandlung werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Relevant ist das Einkommen, das vor der Geburt des Kindes tatsächlich zur Verfügung stand.
Beschäftigte eines bei der KZVK beteiligten Arbeitgebers können ihr Rentenniveau mit eigenen Beiträgen in eine freiwillige Versicherung aufstocken. Hierbei können die Vorteile der Brutto-Entgeltumwandlung und der Riester-Rente genutzt werden. In beiden Fällen werden die Versicherten beim Sparen vom Staat unterstützt. Weniger Steuern und Sozialabgaben sowie Riester-Zulagen ermöglichen es, selbst bei geringem Einkommen für das Alter vorzusorgen. Eine Rentenanwartschaft wird bereits mit dem ersten Beitrag erworben. Scheidet der Versicherte aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann er die Versicherung weiter fortführen oder beitragsfrei stellen. In den meisten Fällen ist auch eine Mitnahme der Versicherung zu einem neuen Arbeitgeber möglich.