Bei der freiwilligen Zusatzrente „MehrWert“ im Förderweg der Brutto-Entgeltumwandlung vereinbart die beschäftigte Person mit Ihnen, dass sie in Zukunft auf einen Teil ihrer Bruttobezüge verzichtet. Dieser Teil wird in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dazu schließen Sie zugunsten der beschäftigten Person eine Versicherung für die freiwillige Zusatzrente MehrWert bei der KZVK ab und zahlen den vereinbarten Beitrag ein. Der jährliche Mindestbeitrag liegt 2024 bei 265,13 Euro.
Durch das verringerte Brutto-Entgelt können Ihre Lohnnebenkosten für die versicherte Person um bis zu 20 Prozent sinken. Denn Arbeitgeberbeiträge zur KZVK sind insgesamt bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2024 sind demnach bis zu 7.248 Euro steuer- und bis zu 3.624 Euro sozialversicherungsfrei. Allerdings sind auf diese Grenze vorrangig die Beiträge zur „GrundWert“-Versicherung anzurechnen.
Mit dem 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zur MehrWert-Versicherung geben Sie die eventuell eingesparten Lohnnebenkosten teilweise an Ihre Beschäftigten weiter. Damit unterstützen Sie sie beim Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung. Aber auch Sie profitieren von jeder Vereinbarung zu einer Brutto-Entgeltumwandlung: Ein Teil der Ersparnis verbleibt bei Ihnen und reduziert Ihre Kosten.
Leitfaden zur steuerlichen Förderung der freiwilligen Zusatzrente MehrWert
Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Expertinnen und Experten. Gerne beraten wir Sie und Ihre Beschäftigten in allen Fragen zu unserer freiwilligen Zusatzrente MehrWert. Auf Wunsch erstellen wir individuelle Modellrechnungen, abgestimmt auf die persönliche Situation Ihrer Beschäftigten. Rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0221 2031-590.
Nein, Beiträge in eine Brutto-Entgeltumwandlung werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Relevant ist das Einkommen, das vor der Geburt des Kindes tatsächlich zur Verfügung stand.
Beschäftigte eines bei der KZVK beteiligten Arbeitgebers können ihr Rentenniveau mit eigenen Beiträgen in die MehrWert-Versicherung aufstocken. Hierbei können die Vorteile der Brutto-Entgeltumwandlung und der Riester-Rente genutzt werden. In beiden Fällen werden die Versicherten beim Sparen vom Staat unterstützt. Weniger Steuern und Sozialabgaben sowie Riester-Zulagen ermöglichen es, selbst bei geringem Einkommen für das Alter vorzusorgen. Eine Rentenanwartschaft wird bereits mit dem ersten Beitrag erworben. Scheidet die versicherte Person aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann sie die Versicherung weiter fortführen oder beitragsfrei stellen. In den meisten Fällen ist auch eine Mitnahme der Versicherung zu einem neuen Arbeitgeber möglich.