Brutto-Entgeltumwandlung


Brutto-Entgeltumwandlung



Häufige Fragen zur Brutto-Entgeltumwandlung

Nein, Beiträge in eine Brutto-Entgeltumwandlung werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Relevant ist das Einkommen, das vor der Geburt des Kindes tatsächlich zur Verfügung stand.

Mehr zur Brutto-Entgeltumwandlung

Beschäftigte eines bei der KZVK beteiligten Arbeitgebers können ihr Rentenniveau mit eigenen Beiträgen in die MehrWert-Versicherung aufstocken. Hierbei können die Vorteile der Brutto-Entgeltumwandlung und der Riester-Rente genutzt werden. In beiden Fällen werden die Versicherten beim Sparen vom Staat unterstützt. Weniger Steuern und Sozialabgaben sowie Riester-Zulagen ermöglichen es, selbst bei geringem Einkommen für das Alter vorzusorgen. Eine Rentenanwartschaft wird bereits mit dem ersten Beitrag erworben. Scheidet die versicherte Person aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann sie die Versicherung weiter fortführen oder beitragsfrei stellen. In den meisten Fällen ist auch eine Mitnahme der Versicherung zu einem neuen Arbeitgeber möglich.