Hand in Hand für mehr Sicherheit – die Basis unserer Arbeit ist das Vertrauen der Versicherten und der Arbeitgeber katholischer Einrichtungen in die KZVK. Dies macht uns zu einer starken Partnerin für eine große Solidargemeinschaft. Unser umsichtiges und planvolles Wirtschaften zahlt sich für jeden von Ihnen aus.
Wir sind die Zusatzversorgungseinrichtung für die katholisch-kirchlichen und karitativen Einrichtungen in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime, ebenso wie Kirchengemeinden, beratende oder ambulante Dienste, Bildungseinrichtungen und Stiftungen. Seite an Seite mit Ihnen streben wir individuelle, auf den Einzelfall abgestimmte Lösungen an und sorgen dafür, dass die Beschäftigten ein Stück mehr finanzielle Sicherheit im Alter erhalten.
Für ein Unternehmen stellen Fusionen, Übernahmen und die Abgabe von Einrichtungen eine große Veränderung dar. Wenn dies für Beschäftigte zu einem Wechsel der Zusatzversorgungseinrichtung führt, können erhebliche versorgungsrechtliche und finanzielle Auswirkungen entstehen. Gruppenüberleitungen sind nach dem Abkommen der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. grundsätzlich nicht möglich. Und die abgebende Kasse macht in der Regel eine Ausgleichsforderung in erheblichem Umfang geltend. Diese benötigt sie zur Ausfinanzierung der bei ihr verbleibenden Rentenansprüche und Anwartschaften.
Nehmen Sie bei einer geplanten Umstrukturierung also möglichst frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir klären die zusatzversorgungsrechtlichen Folgen für die Versicherungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und finden gemeinsam eine angemessene Lösung.
Wiebke Baltes
Telefon: 0221 2031-228
Fax: 0221 2031-410
E-Mail: wiebke.baltes@kzvk.de