Die Vertreterversammlung der KZVK hat am 02. Juli die Höhe des Pflichtbeitragssatzes ab dem Jahr 2027 beschlossen. Künftig wird der Beitragssatz bei 6,7 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts liegen, der Angleichungsbeitrag entfällt.
„Vertrauen“ lautet das Leitmotiv unseres diesjährigen Geschäftsberichts. Ein Wert, der unser Handeln bestimmt und die Grundlage für unsere Zusammenarbeit mit den beteiligten Arbeitgebern und den Versicherten bildet – und das seit 50 Jahren.
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