Zum 01. Januar 2020 ist das Finanzierungssystem der KZVK in Kraft getreten. Hier erhalten Sie Informationen zum Finanzierungssystem und zum Angleichungsbeitrag.
Die KZVK hat das Finanzierungssystem gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Arbeitgeber, der Versicherten und der Diözesen seit Ende 2017 erarbeitet. Ziel war es, gleichzeitig die Finanzierung dauerhaft abzusichern und die Gesamtbelastung der Beteiligten zu senken sowie planbar und nachvollziehbar zu gestalten. Kernelemente des Finanzierungssystems sind die Zusammenlegung der bisherigen Abrechnungsverbände S und P sowie die Erhebung eines einheitlichen Pflichtbeitrags über den die Finanzierung aller zugesagten Leistungen der KZVK sichergestellt wird.
Mit Einführung des Finanzierungssystems hat die KZVK im November 2020 erstmals Rechnungen zum Angleichungsbeitrag versendet. Dieser Beitrag wird zusätzlich zum regulären Pflichtbeitrag und begrenzt für einen Zeitraum von sieben Jahren erhoben, zum letzte Mal im November 2026.
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