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54 Treffer für satzung

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    21. Änderung der Satzung der KZVK

    Informieren Sie sich über Neuregelungen und aktuelle Änderungen in der aktuellen Kassensatzung inklusive 21. Änderung der Kassensatzung.

    Kasse zum 6. September 2016 in Kraft. Die 21. Änderung der Satzung wurde am 1. März 2017 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht. Satzung inkl. 21. Änderung der Kassensatzung Zuletzt aktualisiert[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Das ändert sich 2020

    Lesen Sie die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr auf einen Blick.

    Zusatzversorgung 2020 Neue Satzung Die 26. Änderung der Kassensatzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Diese Fassung betrifft die Finanzierung der Pflichtversicherung. Zur aktuellen Satzung der KZVK Zuletzt [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Aktuelle Regelung zum Finanzierungsbeitrag

    Die rechtliche Grundlage des Finanzierungsbeitrags ist im §63a sowie der Anlage zum §63a verankert. Hier können Sie die aktuelle Kassensatzung herunterladen.

    verankert. Es gilt die beschlossene, aber noch nicht veröffentlichte, 21. Änderung der Kassensatzung. Satzung unter Berücksichtigung der 21. Änderung Zur Seite "Finanzierungsbeitrag" Zuletzt aktualisiert am[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Unverfallbarkeit

    die neue Regelung des BetrAVG mit 36 Monaten zu beachten und die Beschäftigten abweichend von der Satzung bei der KZVK anzumelden. Mehr zur Unverfallbarkeit erfahren Sie in unserem Artikel Verkürzung der[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

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    Steuerfreie Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld

    Zusatzversorgungsrechtliche Behandlung der steuerfreien Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld.

    März 2020 bis 31. Dezember 2020 steuerfrei gestellt. Zusatzversorgungsrechtliche Einordnung Die Satzung der KZVK sieht grundsätzlich vor, dass steuerfreie Arbeitsentgelte nicht zusatzversorgungspflichtig [...] hierzu Neuigkeiten haben, werden wir Sie umgehend informieren. Das könnte Sie auch interessieren: Satzung der KZVK Zuletzt aktualisiert am 02.07.2020[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Sind für den Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten Fristen einzuhalten?

    Wenn bereits eine Rente von der KZVK bezogen wird, ist die zweijährige Ausschlussfrist (§ 52 KZVK-Satzung) zu beachten. Hiernach werden Rentenleistungen und Nachzahlungen längstens für zwei Jahre vor dem[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

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    Neues Urteil zu den Startgutschriften bei rentenfernen Jahrgängen

    BGH-Urteil: Regelung zu Startgutschriften rentenferner Versicherte ist unwirksam.

    auch die Neuregelung durch den Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum ATV und die 17. Änderung der VBL-Satzung nicht die im Urteil aus 2007 festgestellte Ungleichbehandlung beseitige. Ungleichbehandlung durch [...] Neuregelung vereinbart haben. Die KZVK Köln wird diese Neuregelungen dann entsprechend in ihrer Satzung umsetzen und bei der Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte beachten. Versicherte[...]

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    Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen

    Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist im Betriebsrentengesetzt wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.

    Änderungen in Kraft (siehe § 1b Abs. 1 BetrAVG). Auswirkungen auf die Zusatzversorgung Nach § 18 der Satzung der KZVK sind Beschäftigte in der Zusatzversorgung (Pflichtversicherung) anzumelden, wenn sie u.a [...] Meldet ein Arbeitgeber die betreffenden Beschäftigten nach dem strengen Wortlaut des § 18 der KZVK-Satzung nicht zur Zusatzversorgung an, dann würde sich der gesetzliche Anspruch direkt gegen den Arbeitgeber [...] 36 Monaten zu beachten und die Beschäftigten abweichend vom strengen Wortlaut des § 18 der KZVK-Satzung bei der Kasse anzumelden. Hier ist zu beachten: Die 36 Monate müssen durchgehend (ununterbrochen)[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Ruhens- und Kürzungsvorschriften

    Rentenbeginn erfolgen. Die KZVK hat bezüglich des Ruhens und der Kürzung von Renten in § 39 ihrer Satzung die im Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

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    Vergleichsmodell

    Vergleichsmodell bezeichnet eine Überprüfungsmethode der Startgutschriften, die im September 2011 in die Satzung der KZVK aufgenommen wurde. Vorausgegangen waren die Einigung der Tarifvertragsparteien des Öffentlichen[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

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