• Wir sind für Sie da

     

    Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
    0221 2031-590
    Mo bis Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
    Fr 8:00–13:00 Uhr

    Allgemeine Fragen
    0221 2031-0
     

    Schreiben Sie uns

    Kontaktformular
    Weitere Kontaktoptionen

  • Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

    ZUM LOGIN

    Noch kein Kundenkonto?

    Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

    BENUTZER REGISTRIEREN
    Nutzungsbedingungen
KZVK

Wir sind für Sie da

 

Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
0221 2031-590
Mo bis Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr

Allgemeine Fragen
0221 2031-0
 

Schreiben Sie uns

Kontaktformular
Weitere Kontaktoptionen

Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

ZUM LOGIN

Noch kein Kundenkonto?

Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

BENUTZER REGISTRIEREN
Nutzungsbedingungen
  • Arbeitgeber
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitragssatz
      • Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Beteiligung
    • Überleitung und Übertragung
    • Finanzierung
    • Rechengrößen
    • Seminare und Beratung
    • Kundenportal Meine KZVK
  • Versicherte
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitrag
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
    • Online-Beratung
    • Webinare für Versicherte
  • Rentner
    • Rentenzahlung
    • Änderungen während des Rentenbezugs
    • Rentenbesteuerung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Hinzuverdienst
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
  • Die KZVK
    • Über uns
    • Organisations- und Gremienstruktur
    • Unser Vorstand
    • Unternehmenskultur
    • Satzung
    • Finanzierung
      • Finanzierungssystem
      • Angleichungsbeitrag
    • Geschäftsbericht
    • Nachhaltigkeit
    • Presse
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Arbeiten bei der KZVK
    • Ausbildung bei der KZVK
      • Bewerbungstipps
    • Ihre Bewerbung
    • Mitarbeitervorteile
    • Perspektiven
  • Service
    • Kontakt
    • Seminare und Beratung
      • Seminare für Arbeitgeber
      • Webinare für Arbeitgeber
      • Online-Beratung für Versicherte
      • Webinare für Versicherte
    • Aktuelles
      • Archiv 2025
      • Archiv 2024
      • Archiv 2023
      • Archiv 2022
      • Archiv 2021
      • Archiv 2020
      • Archiv 2019
      • Archiv 2018
      • Archiv 2017
      • Archiv 2016
      • Archiv 2015
      • Archiv vor 2015
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Downloads
      • Rechengrößen
    • Rechner
      • Rechner Betriebsrente
      • Rechner Zusatzrente
      • Arbeitgeberzuschuss-Rechner
    • Newsletter
      • Rundschreiben
    • Erklärvideos
    • Glossar
    • Häufige Fragen
  • Startseite
  • Suche

Ihre Suchergebnisse

Suchfilter

  • Typ
    • Aktuelles (27)
    • Seite (18)
    • Glossar (5)
    • Häufige Fragen (4)
    • Datei (1)
  • Bereich
      • Arbeitgeber (3)
      • Versicherte (1)
      • Die KZVK (10)
      • Service (2)
 
56 Treffer für satzung

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • »
  • page

    21. Änderung der Satzung der KZVK

    Informieren Sie sich über Neuregelungen und aktuelle Änderungen in der aktuellen Kassensatzung inklusive 21. Änderung der Kassensatzung.

    der Kasse zum 6. September 2016 in Kraft. Die 21. Änderung der Satzung wurde am 1. März 2017 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht. Satzung inkl. 21. Änderung der Kassensatzung Zuletzt [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Das ändert sich 2020

    Lesen Sie die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr auf einen Blick.

    6.624 Euro. Zu den Rechengrößen der Zusatzversorgung 2020 Neue Satzung Die 26. Änderung der Kassensatzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Diese Fassung betrifft die Finanzierung der Pflichtversicherung. Zur aktuellen Satzung der KZVK Zuletzt aktualisiert am 20.12.2020[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Aktuelle Regelung zum Finanzierungsbeitrag

    Die rechtliche Grundlage des Finanzierungsbeitrags ist im §63a sowie der Anlage zum §63a verankert. Hier können Sie die aktuelle Kassensatzung herunterladen.

    aber noch nicht veröffentlichte, 21. Änderung der Kassensatzung. Satzung unter Berücksichtigung der 21. Änderung Zur Seite "Finanzierungsbeitrag" Zuletzt aktualisiert am 10.11.2016.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Unverfallbarkeit

    36 Monaten zu beachten und die Beschäftigten abweichend von der Satzung bei der KZVK anzumelden. Mehr zur Unverfallbarkeit erfahren Sie in unserem Artikel Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    PRI

    Kapitalanlage ist fest in unserem Selbstverständnis und in unserer Satzung verankert. Als kirchliche Einrichtung investieren wir Kapital unter Berücksichtigung klar definierter Nachhaltigkeitskriterien. [...]

    gefunden hier: Startseite > Die KZVK > Nachhaltigkeit > PRI

  • page

    Steuerfreie Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld

    Zusatzversorgungsrechtliche Behandlung der steuerfreien Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld.

    steuerfrei gestellt. Zusatzversorgungsrechtliche Einordnung Die Satzung der KZVK sieht grundsätzlich vor, dass steuerfreie Arbeitsentgelte nicht zusatzversorgungspflichtig sind. Dies hätte zur Folge, [...] wir Sie umgehend informieren. Das könnte Sie auch interessieren: Satzung der KZVK Zuletzt aktualisiert am 02.07.2020[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Sind für den Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten Fristen einzuhalten?

    KZVK bezogen wird, ist die zweijährige Ausschlussfrist (§ 52 KZVK-Satzung) zu beachten. Hiernach werden Rentenleistungen und Nachzahlungen längstens für zwei Jahre vor dem Ersten des Monats des Antragseingangs[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Neues Urteil zu den Startgutschriften bei rentenfernen Jahrgängen

    BGH-Urteil: Regelung zu Startgutschriften rentenferner Versicherte ist unwirksam.

    Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum ATV und die 17. Änderung der VBL-Satzung nicht die im Urteil aus 2007 festgestellte Ungleichbehandlung beseitige. Ungleichbehandlung durch verminderten Unverfallbarkeitsfaktor [...] KZVK Köln wird diese Neuregelungen dann entsprechend in ihrer Satzung umsetzen und bei der Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte beachten. Versicherte und Rentner brauchen also[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen

    Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist im Betriebsrentengesetzt wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.

    1 BetrAVG). Auswirkungen auf die Zusatzversorgung Nach § 18 der Satzung der KZVK sind Beschäftigte in der Zusatzversorgung (Pflichtversicherung) anzumelden, wenn sie u.a. die Wartezeit nach § 32 [...] Beschäftigten nach dem strengen Wortlaut des § 18 der KZVK-Satzung nicht zur Zusatzversorgung an, dann würde sich der gesetzliche Anspruch direkt gegen den Arbeitgeber richten. Bei einer Versicherung [...] Beschäftigten abweichend vom strengen Wortlaut des § 18 der KZVK-Satzung bei der Kasse anzumelden. Hier ist zu beachten: Die 36 Monate müssen durchgehend (ununterbrochen) bei demselben Dienstgeber entstehen[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Vergleichsmodell

    Überprüfungsmethode der Startgutschriften, die im September 2011 in die Satzung der KZVK aufgenommen wurde. Vorausgegangen waren die Einigung der Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes und die Neuregelung[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

    • «
    • 1
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5
    • 6
    • »
    

    Bestens informiert mit unserem Newsletter

    Der KZVK-Newsletter ist ein kostenloser Service für unsere Arbeitgeber, Versicherten, Rentnerinnen und Rentner. In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie zu aktuellen Themen rund um die Zusatzversorgung und Rente. Möchten auch Sie zeitnah interessante Neuigkeiten und Änderungen erfahren, dann abonnieren Sie jetzt einen unserer Newsletter.

    Zum Newsletter anmelden

    Kontakt

    Hausanschrift

    KZVK Köln
    Hildeboldplatz 2–18
    50672 Köln

    Postanschrift

    KZVK Köln
    Postfach 10 20 64
    50460 Köln

    Direktkontakt

    Tel.: 0221 2031-0
    Fax: 0221 2031-367
    E-Mail: info@kzvk.de

    Unternehmen

    • Presse
    • Über uns
    • Satzung
    • Geschäftsbericht
    • Karriere

    Service

    • Downloads
    • Rentenantrag
    • Rechner
    • Cookie-Einstellungen
    kununu Top Company Siegel 2026
    kununu Top Company Siegel 2025
    kununu Top Company Siegel 2024
    kununu Top Company Siegel 2023
    kununu Top Company Siegel 2022
    dpn Award Pensionskasse und Versorgungswerke 2022
    Unterzeichner der Principles for Responsible Investment PRI
    Nutzungsbedingungen Datenschutz Impressum Hinweisgebersystem Erklärung zur Barrierefreiheit Sitemap