20.12.2019

Das ändert sich 2020

Neues Finanzierungssystem der KZVK

Zum 1. Januar 2020 tritt das neue Finanzierungssystem der KZVK in Kraft. Der Pflichtbeitrag, den die Arbeitgeber an die KZVK entrichten, wird voraussichtlich bis Ende 2026 auf 6,0 Prozent begrenzt. Er steigt damit nicht, wie bislang vorgesehen, in den kommenden fünf Jahren auf 7,1 Prozent. Dies hat auch Auswirkungen auf den Arbeitnehmer-Eigenanteil, der damit in den kommenden Jahren ebenfalls geringer ausfällt als ursprünglich vorgesehen. Außerdem wird der Finanzierungsbeitrag durch den neuen Angleichungsbeitrag ersetzt, der deutlich niedriger angesetzt ist, als der Finanzierungsbeitrag.
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Neue Vorsitzende für Aufsichtsrat und Vertreterversammlung der KZVK

Frank-Henning Florian wird zum 1. Januar 2020 neuer Aufsichtsratsvorsitzender der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK). Neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung wird zum gleichen Zeitpunkt Dr. Alexander Erdland. Der Beschluss erfolgte am 18. November 2019 durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD).
Zur vollständigen Pressemitteilung

Neue Rechengrößen für das Jahr 2020

Die Rechengrößen für das Jahr 2020 wurden verabschiedet. Für die Beitragsberechnung gilt ab 1. Januar 2020 eine neue Einkommensgrenze. Der neue Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG in Höhe von 8,0 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West liegt demnach bei 6.624 Euro.
Zu den Rechengrößen der Zusatzversorgung 2020

Neue Satzung

Die 26. Änderung der Kassensatzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Diese Fassung betrifft die Finanzierung der Pflichtversicherung.
Zur aktuellen Satzung der KZVK




Zuletzt aktualisiert am 20.12.2020

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