Vorübergehend haben unsere Beteiligten die Möglichkeit, auch für die tatsächlich gezahlten steuerfreien Aufstockungszahlungen Beiträge in die Pflichtversicherung zu entrichten.
Beiträge in die Pflichtversicherung zu entrichten. Voraussetzung für die Meldung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Voraussetzung für die entsprechende Meldung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist [...] heute über die Neuigkeiten. Beiträge in die KZVK-Pflichtversicherung sind vorübergehend auch für steuerfreie Aufstockungszahlungen möglich Die Satzung der KZVK sieht grundsätzlich vor, dass steuerfreie [...] Arbeitsentgelte nicht zusatzversorgungspflichtig sind. Nunmehr lässt die KZVK während der Corona-Krise, zunächst befristet bis zum Ende dieses Jahres, Abweichungen von diesem Grundsatz zu. Unsere Beteiligten[...]
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