• Wir sind für Sie da

     

    Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
    0221 2031-590
    Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
    Fr 8:00–13:00 Uhr
     

    Allgemeine Fragen
    0221 2031-0
     

    Schreiben Sie uns

    Kontaktformular
    Weitere Kontaktoptionen

  • Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

    ZUM LOGIN

    Noch kein Kundenkonto?

    Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

    BENUTZER REGISTRIEREN
    Nutzungsbedingungen
KZVK

Wir sind für Sie da

 

Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
0221 2031-590
Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr
 

Allgemeine Fragen
0221 2031-0
 

Schreiben Sie uns

Kontaktformular
Weitere Kontaktoptionen

Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

ZUM LOGIN

Noch kein Kundenkonto?

Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

BENUTZER REGISTRIEREN
Nutzungsbedingungen
  • Arbeitgeber
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitragssatz
      • Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Beteiligung
    • Überleitung und Übertragung
    • Finanzierung
    • Rechengrößen
    • Seminare und Beratung
    • Kundenportal Meine KZVK
  • Versicherte
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitrag
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
    • Online-Beratung
    • Webinare für Versicherte
  • Rentner
    • Rentenzahlung
    • Änderungen während des Rentenbezugs
    • Rentenbesteuerung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Hinzuverdienst
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
  • Die KZVK
    • Über uns
    • Organisations- und Gremienstruktur
    • Unser Vorstand
    • Unternehmenskultur
    • Satzung
    • Finanzierung
      • Finanzierungssystem
      • Angleichungsbeitrag
      • Ethisch-nachhaltige Kapitalanlage
    • Geschäftsbericht
    • Presse
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Arbeiten bei der KZVK
    • Ausbildung bei der KZVK
      • Bewerbungstipps
    • Ihre Bewerbung
    • Mitarbeitervorteile
    • Perspektiven
  • Service
    • Kontakt
    • Seminare und Beratung
      • Seminare für Arbeitgeber
      • Webinare für Arbeitgeber
      • Online-Beratung für Versicherte
      • Webinare für Versicherte
    • Aktuelles
      • Archiv 2024
      • Archiv 2023
      • Archiv 2022
      • Archiv 2021
      • Archiv 2020
      • Archiv 2019
      • Archiv 2018
      • Archiv 2017
      • Archiv 2016
      • Archiv 2015
      • Archiv vor 2015
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Downloads
      • Rechengrößen
    • Rechner
      • Rechner Betriebsrente
      • Rechner Zusatzrente
      • Arbeitgeberzuschuss-Rechner
    • Newsletter
      • Rundschreiben
    • Erklärvideos
    • Glossar
    • Häufige Fragen
  • Startseite
  • Suche

Ihre Suchergebnisse

Suchfilter

  • Typ
    • Seite (16)
    • Aktuelles (15)
    • Häufige Fragen (8)
    • Glossar (6)
    • Datei (1)
  • Bereich
      • Arbeitgeber (2)
      • Versicherte (6)
      • Service (6)
 
47 Treffer für entgeltumwandlung

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • »
  • page

    Mindestlohngesetz und betriebliche Altersversorgung

    Beiträge durch eine freiwillige Entgeltumwandlung sind nicht anrechenbar.

    Soziales (BMAS) hat diese Auslegungsfragen geklärt. Entgeltumwandlung verstößt nicht gegen das MiLoG Nach Einschätzung des BMAS verstößt eine Entgeltumwandlung, die nach Maßgabe des § 1 a BetrAVG durchgeführt [...] zur Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zu verbauen, soweit diese sozialversicherungs- und steuerrechtlich privilegiert ist. Beiträge durch eine freiwillige Entgeltumwandlung sind nicht anrechenbar Anders [...] ft kommunale und kirchliche Alterversorgung e.V. (AKA) nicht abschließend geklärt, ob eine Entgeltumwandlung bzw. eine Arbeitnehmerbeteiligung am Beitrag zum Verstoß gegen das MiLoG führt. Das Bundesm[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Entgeltumwandlung

    aus dem laufenden Entgelt oder Einmalzahlungen. Formen der Entgeltumwandlung sind die Brutto-Entgeltumwandlung und die Netto-Entgeltumwandlung. [...] liegt auch dann vor, wenn eine Versorgungszusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren der Arbeitgeber und die beschäftigte Person, dass diese auf[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Arbeitgeberzuschuss-Rechner

    Mit dem Arbeitgeberzuschuss-Rechner ermitteln Sie den 15-prozentigen Zuschuss für Versicherte mit freiwilliger Versicherung und Brutto-Entgeltumwandlung.

    n und die Brutto-Entgeltumwandlung gewählt haben. Weitere Informationen Brutto-Entgeltumwandlung Webinar zum Arbeitgeberzuschuss  Arbeitgeberzuschuss bei der Brutto-Entgeltumwandlung Grundlage für die [...] dafür ist, der Dienstgeber spart durch die Brutto-Entgeltumwandlung (BGU) Sozialversicherungsbeiträge ein. Sozialversicherungsfrei für die Entgeltumwandlung im Rahmen der freiwilligen MehrWert-Versicherung [...] die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses ist der Beschluss zur Entgeltumwandlung der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK), ehemals Zentral-KODA vom 15. April 2002, zuletzt geändert durch Beschluss[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Rechner > Arbeitgeberzuschuss-Rechner

  • page

    Brutto-Entgeltumwandlung

    Bei der Brutto-Entgeltumwandlung fließt ein frei wählbarer Betrag des Bruttogehaltes in die freiwillige Zusatzrente ein. Wir informieren Sie über den Mindestbetrag.

    jährliche Mindestbeitrag in eine Brutto-Entgeltumwandlung liegt 2025 bei 280,88 Euro. Überblick zur Brutto-Entgeltumwandlung Beispielrechnung zur Brutto-Entgeltumwandlung Angestellte, ledig, Steuerklasse 1 [...]  Brutto-Entgeltumwandlung Weniger Steuern und Sozialabgaben – mehr Rente Bei einer Brutto-Entgeltumwandlung fließt ein frei wählbarer Betrag Ihres Bruttogehaltes in die freiwillige Versicherung „MehrWert“ [...] Davon fließen 100 Euro monatlich in die MehrWert-Versicherung. Steuerklasse 1 ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung Beitrag 100,00 € 100,00 € Abzüglich Steuerersparnis - 24,89 € Abzüglich Sozialve[...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Freiwillige Zusatzrente > Brutto-Entgeltumwandlung

  • page

    Netto-Entgeltumwandlung

    dem Betriebsrentengesetz hat die beschäftigte Person einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Im Rahmen der Netto-Entgeltumwandlung werden Teile des künftigen Nettolohns in betriebliche Altersversorgung [...] freiwillige Versicherung bei der KZVK eingezahlt. Im Rahmen einer Riester-Förderung wird die Netto-Entgeltumwandlung mit Zulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug staatlich gefördert.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Wie kann die freiwillige Versicherung bei Ende des Arbeitsverhältnisses weiter fortgeführt werden?

    eine Brutto-Entgeltumwandlung vereinbart, kann diese als Netto-Entgeltumwandlung mit oder ohne Riester-Förderung weiter fortgeführt werden. Ein Riester-Vertrag oder eine Netto-Entgeltumwandlung ohne Ries[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Kurzarbeit und Entgeltumwandlung

    Die mit dem Arbeitgeber getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarung behält auch bei Kurzarbeit ihre Gültigkeit.

    Entgeltzahlung eine Entgeltumwandlung faktisch nicht mehr möglich. In solch einem Fall ist grundsätzlich nichts weiter zu veranlassen. Sobald wieder Entgelt gezahlt wird, kann die Entgeltumwandlung in der gewohnten [...] Bei Kurzarbeit bleibt der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung dem Grunde nach bestehen. Das heißt, die mit dem Arbeitgeber getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarung behält auch während dieser Zeit [...] die Beitragszahlung angepasst oder der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt werden. Entgeltumwandlung bei Kurzarbeit-Null: Ausgleich durch eine Einmalzahlung möglich Sollte durch Kurzarbeit das[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Werden die Beiträge zur Brutto-Entgeltumwandlung bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?

    Nein, Beiträge in eine Brutto-Entgeltumwandlung werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Relevant ist das Einkommen, das vor der Geburt des Kindes tatsächlich zur Verfügung stand [...] stand. Mehr zur Brutto-Entgeltumwandlung[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Berechnungshilfe Arbeitgeberzuschuss

    Mithilfe unserer Berechnungshilfe zum Arbeitgeberzuschuss berechnen Sie in wenigen Schritten den korrekten 13-prozentigen Zuschuss für die Versicherten mit einer Brutto-Entgeltumwandlung.

    Nutzt ein Mitarbeiter die freiwillige Zusatzrente in Form der Brutto-Entgeltumwandlung, leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 13 Prozent des jeweils sozialversicherungsfrei in die betriebliche [...] wenigen Schritten den korrekten 13-prozentigen Zuschuss für die Versicherten mit einer Brutto-Entgeltumwandlung. Laden Sie die Excel-Datei herunter und geben Sie die individuellen Daten ein. Berechnungshilfe [...] Newsletter. Weitere Erläuterungen finden Sie direkt im Zuschussrechner. Bei Fragen zur Brutto-Entgeltumwandlung oder dem Arbeitgeberzuschuss wenden Sie sich gerne an unsere Experten unter 0221 2031-590. Zuletzt[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Brutto-Entgeltumwandlung statt vermögenswirksamer Leistungen

    Die zusätzlichen Zahlungen reduzieren am Monatsende das Nettogehalt. Die Alternative: Brutto-Entgeltumwandlung bei der KZVK Für den Beitrag in die „MehrWert“-Versicherung der KZVK fallen keine Steuern und [...] Sozialversicherungsersparnissen auf. Unser Beispiel in der Gegenüberstellung VL-Sparen Brutto-Entgeltumwandlung Bruttogehalt 2.500,00 € 2.500,00 € zuzüglich VL 6,65 € 6,65 € Steuerfreie Einzahlung KZVK MehrWert [...] vermögenswirksamen Leistungen vereinbart die Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Brutto-Entgeltumwandlung in die MehrWert-Versicherung der KZVK. Dafür behält der Arbeitgeber beispielhaft 72 Euro ihres[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

    • 1
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5
    • »
    

    Bestens informiert mit unserem Newsletter

    Der KZVK-Newsletter ist ein kostenloser Service für unsere Arbeitgeber, Versicherten, Rentnerinnen und Rentner. In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie zu aktuellen Themen rund um die Zusatzversorgung und Rente. Möchten auch Sie zeitnah interessante Neuigkeiten und Änderungen erfahren, dann abonnieren Sie jetzt einen unserer Newsletter.

    Zum Newsletter anmelden

    Kontakt

    Hausanschrift

    KZVK Köln
    Hildeboldplatz 2–18
    50672 Köln

    Postanschrift

    KZVK Köln
    Postfach 10 20 64
    50460 Köln

    Direktkontakt

    Tel.: 0221 2031-0
    Fax: 0221 2031-367
    E-Mail: info@kzvk.de

    Unternehmen

    • Presse
    • Über uns
    • Satzung
    • Geschäftsbericht
    • Karriere

    Service

    • Downloads
    • Rentenantrag
    • Rechner
    kununu Top Company Siegel 2025
    kununu Top Company Siegel 2024
    kununu Top Company Siegel 2023
    kununu Top Company Siegel 2022
    dpn Award Pensionskasse und Versorgungswerke 2022
    Unterzeichner der Principles for Responsible Investment PRI
    Nutzungsbedingungen Datenschutz Impressum Hinweisgebersystem Erklärung zur Barrierefreiheit Sitemap