07.08.2018

Berechnungshilfe Arbeitgeberzuschuss

Nutzt ein Mitarbeiter die freiwillige Zusatzrente in Form der Brutto-Entgeltumwandlung, leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 13 Prozent des jeweils sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung umgewandelten Betrages. Dies gilt für jeden Monat, in dem Arbeitsentgelt umgewandelt wird und nur sofern in diesem Monat eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Mithilfe unserer Berechnungshilfe zum Arbeitgeberzuschuss berechnen Sie in wenigen Schritten den korrekten 13-prozentigen Zuschuss für die Versicherten mit einer Brutto-Entgeltumwandlung. Laden Sie die Excel-Datei herunter und geben Sie die individuellen Daten ein.

Berechnungshilfe Arbeitgeberzuschuss (Excel)
Sollte Ihre interne IT-Sicherheitsrichtlinie den Download von Excel-Dateien verhindern, wenden Sie sich bitte an Ihre IT.

 

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die gesetzlich geregelte Verpflichtung des Arbeitgeberzuschusses in Höhe von künftig pauschal 15 Prozent nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Bestehende Regelungen bleiben vorerst erhalten (siehe Zentral-KODA-Beschluss). Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir umgehend auf der Website und per Newsletter.

Weitere Erläuterungen finden Sie direkt im Zuschussrechner. Bei Fragen zur Brutto-Entgeltumwandlung oder dem Arbeitgeberzuschuss wenden Sie sich gerne an unsere Experten unter 0221 2031-590.

 

 

Zuletzt aktualisiert am 07.08.2018

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