• Wir sind für Sie da

     

    Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
    0221 2031-590
    Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
    Fr 8:00–13:00 Uhr
     

    Allgemeine Fragen
    0221 2031-0
     

    Schreiben Sie uns

    Kontaktformular
    Weitere Kontaktoptionen

  • Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

    ZUM LOGIN

    Noch kein Kundenkonto?

    Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

    BENUTZER REGISTRIEREN
    Nutzungsbedingungen
KZVK

Wir sind für Sie da

 

Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
0221 2031-590
Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr
 

Allgemeine Fragen
0221 2031-0
 

Schreiben Sie uns

Kontaktformular
Weitere Kontaktoptionen

Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

ZUM LOGIN

Noch kein Kundenkonto?

Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

BENUTZER REGISTRIEREN
Nutzungsbedingungen
  • Arbeitgeber
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitragssatz
      • Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Beteiligung
    • Überleitung und Übertragung
    • Finanzierung
    • Rechengrößen
    • Seminare und Beratung
    • Kundenportal Meine KZVK
  • Versicherte
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitrag
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
    • Online-Beratung
    • Webinare für Versicherte
  • Rentner
    • Rentenzahlung
    • Änderungen während des Rentenbezugs
    • Rentenbesteuerung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Hinzuverdienst
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
  • Die KZVK
    • Über uns
    • Organisations- und Gremienstruktur
    • Unser Vorstand
    • Unternehmenskultur
    • Satzung
    • Finanzierung
      • Finanzierungssystem
      • Angleichungsbeitrag
      • Ethisch-nachhaltige Kapitalanlage
    • Geschäftsbericht
    • Presse
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Arbeiten bei der KZVK
    • Ausbildung bei der KZVK
      • Bewerbungstipps
    • Ihre Bewerbung
    • Mitarbeitervorteile
    • Perspektiven
  • Service
    • Kontakt
    • Seminare und Beratung
      • Seminare für Arbeitgeber
      • Webinare für Arbeitgeber
      • Online-Beratung für Versicherte
      • Webinare für Versicherte
    • Aktuelles
      • Archiv 2024
      • Archiv 2023
      • Archiv 2022
      • Archiv 2021
      • Archiv 2020
      • Archiv 2019
      • Archiv 2018
      • Archiv 2017
      • Archiv 2016
      • Archiv 2015
      • Archiv vor 2015
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Downloads
      • Rechengrößen
    • Rechner
      • Rechner Betriebsrente
      • Rechner Zusatzrente
      • Arbeitgeberzuschuss-Rechner
    • Newsletter
      • Rundschreiben
    • Erklärvideos
    • Glossar
    • Häufige Fragen
  • Startseite
  • Suche

Ihre Suchergebnisse

Suchfilter

  • Typ
    • Aktuelles (68)
    • Seite (33)
    • Häufige Fragen (28)
    • Glossar (16)
    • Datei (1)
  • Bereich
      • Arbeitgeber (6)
      • Versicherte (7)
      • Rentner (6)
      • Die KZVK (8)
      • Service (4)
 
146 Treffer für Beitrag KZVK

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • »
  • page

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten

    Die Nichtberücksichtigung als Umlage-/Beitragsmonat von Zeiten des Mutterschutzes während einer Pflichtversicherung stößt gegen eine europäische Gleichbehandlungsrichtlinie von Männern und Frauen.

    sind daher von den Arbeitgebern Zeiten des Mutterschutzes an die KZVK zu melden. Für diese Zeiten sind von den Arbeitgebern keine Beiträge zu zahlen. Die Zeiten werden aber so berücksichtigt, als ob Entgelt [...] aus dem Jahr 2005 (IV ZR 100/02) umgesetzt. Danach verstößt die Nichtberücksichtigung als Umlage-/Beitragsmonat von Zeiten des Mutterschutzes während einer Pflichtversicherung gegen eine europäische Gl [...] ein fiktives Entgelt zu ermitteln. Die Berechnung des Entgeltes erfolgt in diesen Fällen durch die KZVK. Hierfür müssen wir zunächst die programmtechnischen Voraussetzungen schaffen. Zur Umsetzung des [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Riester-Rente

    Bei der Riester-Rente zahlen Sie einen Teil Ihres Nettogehaltes in die freiwillige Zusatzrente ein und erhalten dafür staatliche Zulagen. Erfahren Sie mehr!

    gemacht? Beiträge und Zulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit wird die Einkommensteuer vermindert. Die Beiträge werden von der KZVK elektronisch [...] Anfrage einfach an beratung@kzvk.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0221 2031-0 . Meistgenutzte Downloads zur Riester-Rente Leitfaden zur freiwilligen Zusatzrente KZVK MehrWert (barrierefrei) Leitfaden [...] g leisten. Werden die Beiträge in der MehrWert-Versicherung mit Riester-Förderung automatisch angepasst? Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse, so können Sie den Beitrag in Ihrem Riester-Vertrag[...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Freiwillige Zusatzrente > Riester-Rente

  • page

    Update Mai 2022: Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie

    zusatzversorgungspflichtig. Verlängerung der freiwilligen Beitragszahlung bei Kurzarbeit Ebenso hat die KZVK auch die Möglichkeit zur Beitragszahlung für die steuerfreien Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld [...] zugesagt. Dadurch besteht für die bei der KZVK beteiligten Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, für die tatsächlich gezahlten steuerfreien Aufstockungsbeträge Beiträge in die Pflichtversicherung einzuzahlen[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Arbeitgeber-Förderbetrag für Geringverdiener

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht ab dem 1. Januar 2018 ein neues Fördermodell zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung vor.

    geleisteten Beitrag in eine kapitalgedeckte, betriebliche Altersversorgung (KZVK). Der Förderbetrag kann von unseren Beteiligten unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen für Beiträge (Pflichtbeiträge) [...] (Steuerklasse I bis V). Der Beitrag ist bis zu einem Betrag von 480 Euro steuerfrei und sozialabgabenfrei und wird nicht auf den Höchstbetrag für die Steuerfreiheit von Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG angerechnet [...] Jahr 2016 Beiträge in die Pflichtversicherung eingezahlt worden, so ist der Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2018 über den bisher gezahlten Beitrag hinaus leistet[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Das ändert sich 2020

    Lesen Sie die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr auf einen Blick.

    Neues Finanzierungssystem der KZVK Zum 1. Januar 2020 tritt das neue Finanzierungssystem der KZVK in Kraft. Der Pflichtbeitrag, den die Arbeitgeber an die KZVK entrichten, wird voraussichtlich bis Ende [...] Vertreterversammlung der KZVK Frank-Henning Florian wird zum 1. Januar 2020 neuer Aufsichtsratsvorsitzender der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK). Neuer Vorsitzender [...] et. Für die Beitragsberechnung gilt ab 1. Januar 2020 eine neue Einkommensgrenze. Der neue Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG in Höhe von 8,0 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Grundrentengesetz: Verdoppelung Arbeitgeber-Förderbetrag für Geringverdiener

    Mit dem Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen zu § 100 EStG optimiert.

    Geringverdiener nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) informiert. Als Beteiligter der KZVK zahlen Sie Beiträge in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung (Pflichtversicherung) und können von [...] waren nach dem Gesetz bisher Arbeitnehmer, deren laufender Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Beitragsleistung an die KZVK nicht mehr als 2.200 Euro brutto monatlich, 26.400 Euro brutto jährlich, übersteigt. Anhebung [...] Geringverdienern waren jährlich Beiträge von mindestens 240 Euro bis maximal 480 Euro. Neben der Erhöhung der monatlichen Einkommensgrenze wird der steuerfreie Beitrag nach § 100 Absatz 6 EStG auf den[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Wie unterscheiden sich Angleichungsbeitrag und Ausgleichsbetrag voneinander?

    an die KZVK, der nach Beendigung der Beteiligung bei der KZVK für den Arbeitgeber fällig wird. Nach dem Ausscheiden aus der Beteiligung entrichtet der Arbeitgeber keine weiteren Beitragszahlungen mehr. [...] Trotzdem ist die KZVK weiterhin zur späteren Zahlung der Rentenleistungen verpflichtet, obwohl der beteiligte Arbeitgeber bereits ausgeschieden ist und ohne dass er für eventuell später auftretende F [...] Finanzierungslücken nachschusspflichtig wird. Daher hat der Beteiligte gemäß §§ 15 ff. KZVK-Kassensatzung bei Beendigung der Beteiligung oder im Falle der Schließung einer Betriebsstätte einen finanziellen[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Neuzusage

    zwischen Alt- und Neuzusage hinsichtlich der Besteuerung und Sozialversicherungspflicht der Beiträge an die KZVK entfällt ab dem 01. Januar 2018.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Altzusage

    zwischen Alt- und Neuzusage hinsichtlich der Besteuerung und Sozialversicherungspflicht der Beiträge an die KZVK entfällt ab dem 01. Januar 2018.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Finanzierung

    Erhalten Sie einen transparenten Überblick rund um das neue Finanzierungssystem, den Finanzierungsbeitrag sowie ethisch-nachhaltige Kapitalanlage bei der KZVK.

    einheitlichen Pflichtbeitrags über den die Finanzierung aller zugesagten Leistungen der KZVK sichergestellt wird.  Angleichungsbeitrag Mit Einführung des neuen Finanzierungssystems hat die KZVK im November [...]  Finanzierung Informationen zur Finanzierung der KZVK Zum 01. Januar 2020 ist das neue Finanzierungssystem der KZVK in Kraft getreten. Hier erhalten Sie Informationen zum Finanzierungssystem und seinen [...] trag. Darüber hinaus erfahren Sie mehr zur ethisch-nachhaltigen Kapitalanlage der KZVK.  Finanzierungssystem Die KZVK hat das neue Finanzierungssystem gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Arbeitgeber[...]

    gefunden hier: Startseite > Die KZVK > Finanzierung

    • «
    • 1
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5
    • 6
    • 7
    • 8
    • 9
    • 10
    • 11
    • 12
    • 13
    • 14
    • 15
    • »
    

    Bestens informiert mit unserem Newsletter

    Der KZVK-Newsletter ist ein kostenloser Service für unsere Arbeitgeber, Versicherten, Rentnerinnen und Rentner. In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie zu aktuellen Themen rund um die Zusatzversorgung und Rente. Möchten auch Sie zeitnah interessante Neuigkeiten und Änderungen erfahren, dann abonnieren Sie jetzt einen unserer Newsletter.

    Zum Newsletter anmelden

    Kontakt

    Hausanschrift

    KZVK Köln
    Hildeboldplatz 2–18
    50672 Köln

    Postanschrift

    KZVK Köln
    Postfach 10 20 64
    50460 Köln

    Direktkontakt

    Tel.: 0221 2031-0
    Fax: 0221 2031-367
    E-Mail: info@kzvk.de

    Unternehmen

    • Presse
    • Über uns
    • Satzung
    • Geschäftsbericht
    • Karriere

    Service

    • Downloads
    • Rentenantrag
    • Rechner
    kununu Top Company Siegel 2025
    kununu Top Company Siegel 2024
    kununu Top Company Siegel 2023
    kununu Top Company Siegel 2022
    dpn Award Pensionskasse und Versorgungswerke 2022
    Unterzeichner der Principles for Responsible Investment PRI
    Nutzungsbedingungen Datenschutz Impressum Hinweisgebersystem Erklärung zur Barrierefreiheit Sitemap