Beiträge durch eine freiwillige Entgeltumwandlung sind nicht anrechenbar.
(AKA) nicht abschließend geklärt, ob eine Entgeltumwandlung bzw. eine Arbeitnehmerbeteiligung am Beitrag zum Verstoß gegen das MiLoG führt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diese [...] Entgeltumwandlung zu verbauen, soweit diese sozialversicherungs- und steuerrechtlich privilegiert ist. Beiträge durch eine freiwillige Entgeltumwandlung sind nicht anrechenbar Anders beurteilt das BMAS eine [...] teiligung, auf die die Regeln der Entgeltumwandlung entsprechend Anwendung finden. Werden diese Beiträge auf den Mindestlohn angerechnet, liegt ein Verstoß gegen das MiLoG vor. Mehr zum MiLoG: Bundesm[...]
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