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    Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

    Mit der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung tragen Beschäftigte im kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienst einen Teil zur Finanzierung der Betriebsrente bei.

    Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung an den Beiträgen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Die Zahlung eines Eigenbeitrags erfolgt somit regelmäßig aus dem [...] Bitte beachten Sie: Der Beitrag für einen Versicherungsabschnitt ergibt sich für den jeweiligen Einzahler immer durch Multiplikation des (anteiligen) Entgelts mit dem Gesamtbeitragssatz (hier 6,0 Prozent). [...]  Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung Kleiner Beitrag zur Finanzierung der GrundWert-Betriebsrente Mit der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung tragen die Beschäftigten im katholisch-kirchlichen und karitativen Dienst[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente > Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

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    Muss die KZVK-Rente in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zusatzversorgung steuerfrei. Die Rente aus diesen steuerfrei gezahlten Beiträgen muss später allerdings voll versteuert werden. Beiträge, die über den Höchstbetrag hinausgehen, werden voll oder pauschal versteuert [...] verschickt jährlich eine Mitteilung über die gezahlten Renten des Vorjahres. Wenn in der Ansparphase Beiträge unterschiedlich besteuert wurden, dann werden die sich daraus ergebenden Rentenanteile getrennt[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

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    Beschlüsse zum Finanzierungsbeitrag

    Hier erfahren Sie aktuelle Informationen der KZVK über den Finanzierungsbeitrag zur Ausfinanzierung der Besitzstände zum 31. Dezember 2001.

    einer abgemilderten Finanzierungsbeitragszahlung erfolgen: Die Kasse bietet allen Beteiligten an, in diesem Jahr lediglich 76 Prozent des für 2017 zu entrichtenden Finanzierungsbeitrags zu zahlen. Auf die [...] des vollen Rechnungsbetrags. Gezahlte Beiträge können schon heute über die Kapitalanlage der Kasse verzinst werden und reduzieren damit spätere Beitragszahlungen. Dieses Angebot wird sich bereits in der [...] beschlossenen Beitragsanhebung sowie der tarifvertraglichen Verbesserung der rentenfernen Startgutschriften läge die Gesamtbelastung im Jahr 2024 bei durchschnittlich 9 Prozent der Entgeltsumme (Beitrag Pflic[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Welche Auswirkung hat die nachträgliche Berücksichtigung der Mutterschutzzeiten?

    den Mutterschutzzeiten ggf. die für Leistungen der Kasse erforderliche Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt werden kann. Des Weiteren kann die Berücksichtigung des zusätzlichen Entgelts für[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

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    Wartezeit

    Pflichtversicherung gilt eine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten (früher Umlagemonate). Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss für Sie mindestens für 60 Monate Beiträge/Umlagen in die Pflichtversicherung einzahlen [...] n Unfallversicherung nachzuweisen. In der freiwilligen Versicherung gibt es keine Wartezeit. Beitragszeiten in der freiwilligen Versicherung tragen nicht zur Erfüllung der Wartezeit in der Pflichtversicherung[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

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    Mindestlohngesetz und betriebliche Altersversorgung

    Beiträge durch eine freiwillige Entgeltumwandlung sind nicht anrechenbar.

    (AKA) nicht abschließend geklärt, ob eine Entgeltumwandlung bzw. eine Arbeitnehmerbeteiligung am Beitrag zum Verstoß gegen das MiLoG führt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diese [...] Entgeltumwandlung zu verbauen, soweit diese sozialversicherungs- und steuerrechtlich privilegiert ist. Beiträge durch eine freiwillige Entgeltumwandlung sind nicht anrechenbar Anders beurteilt das BMAS eine [...] teiligung, auf die die Regeln der Entgeltumwandlung entsprechend Anwendung finden. Werden diese Beiträge auf den Mindestlohn angerechnet, liegt ein Verstoß gegen das MiLoG vor. Mehr zum MiLoG: Bundesm[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Was versteht man unter einem Ertragsanteil?

    Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen aus bereits versteuertem Einkommen. Beiträge zur Zusatzversorgung können ebenfalls aus versteuertem Einkommen resultieren. Damit es im Rentenfall [...] bleibt das angesparte Kapital steuerfrei. Lediglich der Ertrag aus den Zinsen der eingezahlten Beiträge muss versteuert werden (Ertragsanteil). Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Rentenart[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

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    Aktuelle Regelung zum Finanzierungsbeitrag

    Die rechtliche Grundlage des Finanzierungsbeitrags ist im §63a sowie der Anlage zum §63a verankert. Hier können Sie die aktuelle Kassensatzung herunterladen.

    Die rechtliche Grundlage des Finanzierungsbeitrags ist der in der Rechnung zur Erhebung des diesjährigen Finanzierungsbeitrags genannte § 63a der Kassensatzung sowie die Anlage zu § 63a. Anders als das[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Brutto-Entgeltumwandlung

    Bei der Brutto-Entgeltumwandlung fließt ein frei wählbarer Betrag des Bruttogehaltes in die freiwillige Zusatzrente ein. Wir informieren Sie über den Mindestbetrag.

    ge, leistet er über Ihre Beiträge hinaus einen Zuschuss von 15 Prozent des noch sozialversicherungsfreien Anteils Ihres Beitrags. Renten aus steuerfrei eingezahlten Beiträgen sind zwar voll steuerpflichtiges [...] Förderung profitieren Die Beiträge Ihres Arbeitgebers zur „GrundWert“-Versicherung und zur freiwilligen Versicherung MehrWert sind insgesamt bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu [...] Abzug der vorrangig zu berücksichtigenden Beiträge zur GrundWert-Versicherung können die noch verbleibenden Fördergrenzen von Ihnen durch Zahlung von Beiträgen im Rahmen einer Brutto-Entgeltumwandlung genutzt[...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Freiwillige Zusatzrente > Brutto-Entgeltumwandlung

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    Kurzarbeit und Entgeltumwandlung

    Die mit dem Arbeitgeber getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarung behält auch bei Kurzarbeit ihre Gültigkeit.

    en kann, wie in anderen Fällen außerhalb von Kurzarbeit auch, die Beitragszahlung angepasst oder der Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt werden. Entgeltumwandlung bei Kurzarbeit-Null: Ausgleich [...] entrichteten Beiträge durch eine zusätzliche Entgeltumwandlung, z.B. aus der Einmalzahlung, auszugleichen. Weiterhin hat der Beschäftigte die Möglichkeit die freiwillige Versicherung durch eigene Beiträge – evtl[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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