06.11.2017

Beschlüsse zum Finanzierungsbeitrag

Teilstundung und Entlastung der Beteiligten

Der Finanzierungsbeitrag zur Ausfinanzierung der Besitzstände zum 31. Dezember 2001 hat die KZVK und Sie, unsere Beteiligten, in den vergangenen Monaten stark beschäftigt. Zusammen mit Ihnen haben wir uns in vielen Gesprächen und Workshops intensiv darum bemüht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Eine Lösung, die dazu beiträgt sicherzustellen, dass die gegebenen Leistungszusagen dauerhaft erfüllt werden können, die aber zugleich Ihre finanzielle Gesamtbelastung spürbar reduziert. Reaktionen aus Ihren Reihen hatten deutlich gemacht, dass die Belastung durch Beitragszahlungen und Finanzierungsbeitrag für einen Teil der Beteiligten nur schwer tragbar und nicht immer nachvollziehbar ist.

Die Finanzierung der Besitzstände im Abrechnungsverband S der KZVK ist jedoch unerlässlich. Seit der Umstellung vom umlagefinanzierten auf das kapitalgedeckte Versorgungssystem sind sie nicht ausfinanziert. Um diese Finanzierungslücke dauerhaft zu schließen, sind die Kasse und ihre Beteiligten derzeit weiterhin auf die Erhebung des Finanzierungsbeitrags angewiesen. Ein Verzicht auf die satzungsrechtlich gegebenen Ansprüche ist der Kasse nicht erlaubt.

Wir sind überzeugt, dass Konzeption und Kalkulation des Finanzierungsbeitrags richtig und stichhaltig sind. Die KZVK erfüllt damit ihren satzungsmäßigen Auftrag, die Zusatzversorgungszusagen, die die Beteiligten ihren Mitarbeitenden gemacht haben, zu organisieren und zu ordnen. Mit der verursachergerechteren Verteilung werden die Lasten fairer zugeordnet als es beim Sanierungsgeld der Fall war. Es muss aber sichergestellt sein, dass die finanzielle Belastung für Sie, die Beteiligten, auch tragbar und die Lösung für uns alle langfristig haltbar ist.

Aufsichtsrat und Vertreterversammlung der KZVK haben in ihren Sitzungen am 15. September und 17. Oktober 2017 den Weg dafür freigemacht, dass wir Ihnen heute ein Angebot zur Entlastung machen können.

Kurzfristige Lösung: Teilstundung für 2017
Im Fokus der Kasse steht die nachhaltige Neugestaltung der Finanzierung. Gleichzeitig streben wir aber schon heute eine kurzfristige, spürbare Entlastung der Beteiligten an. Diese soll in Form einer abgemilderten Finanzierungsbeitragszahlung erfolgen:

  • Die Kasse bietet allen Beteiligten an, in diesem Jahr lediglich 76 Prozent des für 2017 zu entrichtenden Finanzierungsbeitrags zu zahlen. Auf die übrigen 24 Prozent kann die Kasse zwar grundsätzlich nicht verzichten, dieser Beitrag kann aber zunächst gestundet werden.
  • Bei einer Neuregelung des Gesamtfinanzierungssystems werden die bereits geleisteten Zahlungen für die Jahre 2016 und 2017 berücksichtigt. Die gestundeten Beiträge fließen in das adjustierte Gesamtfinanzierungssystem ein und werden bei erfolgreicher Anpassung der Finanzierung nicht als konkreter Zahlbetrag nachgefordert. Wir empfehlen Ihnen dennoch die Zahlung des vollen Rechnungsbetrags. Gezahlte Beiträge können schon heute über die Kapitalanlage der Kasse verzinst werden und reduzieren damit spätere Beitragszahlungen.

Dieses Angebot wird sich bereits in der Rechnung für den Finanzierungsbeitrag 2017 wiederfinden, die Ihnen ab dem 14. November 2017 zugehen wird. Eine Muster-Rechnung finden Sie zur Information unter diesem Text als Download. In der Rechnung werden wir Ihnen zudem Ihre Login-Daten für das neue Webportal der Kasse zum Finanzierungsbeitrag mitteilen. Hier können Sie die Ihrer jeweiligen Abrechnungsstelle zugeordneten Verpflichtungen einsehen und herunterladen.

Dauerhafte Lösung: Begrenzung der Gesamtbelastung
Die Kasse strebt, unter weitgehender Einbeziehung der Beteiligten, vor allem eine dauerhafte Lösung für eine angepasste Finanzierung an. Nach jetzigem Stand und unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Beitragsanhebung sowie der tarifvertraglichen Verbesserung der rentenfernen Startgutschriften läge die Gesamtbelastung im Jahr 2024 bei durchschnittlich 9 Prozent der Entgeltsumme (Beitrag Pflichtversicherung [7,1 Prozent abzüglich Dienstnehmeranteil] + Finanzierungsbeitrag [durchschnittlich 1,9 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts]). Diese Belastung möchten wir auf einen niedrigeren Wert begrenzen.

Wir haben bereits mit den Vorarbeiten zur Erarbeitung dieser Zielsetzung begonnen. Die KZVK nimmt gerade gemeinsam mit Beteiligten- und Versichertenvertretern ihre Arbeit am Projekt "Finanzierungssystem" auf. Damit die angestellten Überlegungen aber dauerhaft tragfähig sein können, bedarf es eines gewissen Entwicklungszeitraums. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen spätestens 2019 erste Resultate vorstellen können. Über die Projektfortschritte werden wir Sie regelmäßig in unserem Arbeitgeber-Newsletter und über unsere Website auf dem Laufenden halten.

Zusagen der Kasse im Falle eines Rechtsstreits
Die KZVK bemüht sich nachdrücklich, jegliche Rechtsstreitigkeiten zum Finanzierungsbeitrag zu vermeiden. Die Finanzierung der Verpflichtungen ist eine gemeinsame Herausforderung für KZVK und die beteiligten Dienstgeber, für die nur gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden liegt nicht zuletzt auch in Ihrem Interesse, da juristische Auseinandersetzungen für beide Seiten nachteilig wären und das ökonomische Problem verschärfen würden – unabhängig vom Ausgang eines etwaigen Rechtsstreits.

Sollte es trotz aller Bemühungen zu Klageverfahren kommen, ist uns Folgendes wichtig: Die KZVK würde für den Fall eines höchstrichterlichen Urteils gegen sie alle Beteiligten im Sinne dieses Urteils gleich behandeln und ferner auf die Einrede der Verjährung bei etwaigen Rückzahlungen des Finanzierungsbeitrags verzichten. Insofern muss sich kein Beteiligter gezwungen sehen, gegebenenfalls selbst Klage zu erheben. Ihre Ansprüche würden in jedem Fall gewahrt. Zuvorderst steht jedoch immer unser Streben nach einer außergerichtlichen Einigung, von der alle Beteiligten profitieren, auch wenn sie nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt sind.

Unsere Zielsetzung: die gemeinsamen Herausforderungen zusammen bewältigen
Ihnen, unseren Beteiligten, gilt unser Dank: für Ihre Unterstützung, Ihre konstruktive Kritik, Ihr Verständnis und vor allem für Ihre wertvolle Mitarbeit im Sinne einer gemeinsamen Lösung. Wir alle wissen, dass es gerade in Zeiten schwacher Kapitalmärkte eine Herausforderung ist, eine gute betriebliche Altersversorgung anzubieten. Jedoch ist es ebenso unsere gemeinsame Verpflichtung – umso mehr als Unternehmen im kirchlichen und karitativen Umfeld – dazu beizutragen, dass unsere Mitarbeitenden nach ihrem Arbeitsleben ein Stück weit besser abgesichert sind.

Selbstverständlich werden wir Sie auch weiterhin zu allen Entwicklungen informieren. Für Anregungen und Gespräche stehen wir Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns per Info-Telefon oder E-Mail
Wir haben ein Info-Telefon zu allen Fragen zum Thema Finanzierungsbeitrag eingerichtet. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer
0221 2031-987 (Mo - Do von 8:30 bis 16:30 Uhr und Fr von 8:30 bis 13:00 Uhr). Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden an Finanzierungsbeitrag@kzvk.de

Weitere Informationen:

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Zuletzt aktualisiert am 06.11.2017

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