Die Kassensatzung (KS) der KZVK wurde aktuell in mehreren Punkten geändert. Lesen Sie hier, welche Regelungen davon betroffen sind.
Die Kassensatzung (KS) der KZVK wurde aktuell in mehreren Punkten geändert. Im Wesentlichen betrifft dies folgende Regelungen: 1. Reform der Freiwilligen Versicherung §§ 6, 23, 33, 34 ,53 und 61 KS Schließung [...] bezüglich einer eventuellen Einführung einer Arbeitnehmereigenbeteiligung an der Finanzierung der Pflichtbeiträge, §§ 13, 32 und 61 KS Die Neuregelungen zur Arbeitnehmereigenbeteiligung treten zum 2. Juni 2016 [...] Rückkehr zu einer dynamischen Verweisung auf das Handelsgesetzbuch (HGB) für den Jahresabschluss der KZVK, § 54 KS Die den Jahresabschluss betreffende Änderung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft[...]
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