29.11.2019

Gemeinsam in die Zukunft – das neue Finanzierungssystem der KZVK

Seit 2017 wurde es gemeinsam mit Vertretern von Versicherten, Beteiligten und Kirche erarbeitet, Ende 2018/Anfang 2019 von Aufsichtsrat und Vertreterversammlung der KZVK beschlossen und aktuell nun zur Umsetzung vorbereitet – das neue Finanzierungssystem der KZVK. Es soll dafür sorgen, dass die Kasse trotz der Herausforderungen durch Niedrigzinsen und ein immer höheres Lebensalter ihrer Versicherten weiterhin zuverlässig das gegebene Leistungsversprechen erfüllen kann. Gleichzeitig steht das neue Finanzierungssystem erstmals für eine intensive gemeinsame Projektarbeit aller relevanten Anspruchsgruppen der Kasse.

Für die Versicherten der KZVK bedeutet das neue Finanzierungssystem noch größere Sicherheit. Denn die Belastung ihrer Arbeitgeber – und damit derjenigen, die für den Löwenanteil ihrer späteren Betriebsrente aufkommen – sinkt durch das neue System. Der den bisherigen Finanzierungsbeitrag ersetzende Angleichungsbeitrag ist insgesamt deutlich niedriger angesetzt und wird statt über einen Zeitraum von 25 Jahren nur für sieben Jahre erhoben, danach entfällt er ganz. Er legt zudem den Grundstein für den Übergang in ein ab dem Jahr 2027 wieder vollständig solidarisches Finanzierungssystem.

Der Pflichtbeitrag, den die Arbeitgeber an die KZVK entrichten, wird voraussichtlich bis Ende 2026 auf 6,0 Prozent begrenzt. Er steigt damit nicht, wie bislang vorgesehen, in den kommenden fünf Jahren auf 7,1 Prozent. Dies hat auch Auswirkungen auf den Arbeitnehmer-Eigenanteil, der damit in den kommenden Jahren ebenfalls geringer ausfällt als ursprünglich vorgesehen.

Alle Details zum neuen Finanzierungssystem finden Sie auf unserer Website unter https://www.kzvk.de/die-kzvk/finanzierung/finanzierungssystem.

Mehr zu Ihrer Betriebsrente: https://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente

Zuletzt aktualisiert am 04.12.2019

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