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    Beitragssatz

    Der Beitragssatz wurde aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase stufenweise seit 1. Januar 2016 angehoben. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen das hat.

    € Steuerfrei nach Anrechnung des pauschalen Steuerbetrages 5.976 € Steuerfrei sind Beiträge an die KZVK aus dem ersten Dienstverhältnis, soweit diese Beiträge im Kalenderjahr acht Prozent der Beitragsb [...] für das Jahr 2026. Auswirkungen auf die Sozialabgaben Sozialversicherungsfrei sind Beiträge an die KZVK aus dem ersten Dienstverhältnis, die vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente > Beitragssatz

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    Optimierung der gespeicherten Adressdaten unserer Beteiligten

    Rückmeldung bis zum 31. Oktober 2019 . Per Post an KZVK, Postfach 102064, 50460 Köln Per Fax an 0221 2031 - 585 Als E-Mail-Anhang an beteiligung@kzvk.de Bitte beachten Sie, dass die Rücksendeformulare[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Neue Grundlagenseminare im Herbst 2021

    Im Oktober und November bieten Ihnen wir wieder kostenfreie KZVK-Grundlagenseminare an.

    Inhalte helfen Ihnen bei der praktischen Umsetzung ihrer zusatzversorgungsrechtlichen Meldungen an die KZVK. Die Online-Seminare bestehen aus drei einzelnen Modulen mit jeweils unterschiedlichen Inhalten. Sie[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Wie stehen Gesamt-Finanzierungsbeitrag und Deckungslücke in Zusammenhang?

    über einem Zeitraum von 25 Jahren zugeführt werden sollte. Auf den noch fehlenden Betrag konnte die KZVK während dieses Zeitraums keine Zinserträge erzielen. Um diesen Zinseffekt auszugleichen, war von den[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

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    Kontaktformular

    oder Rentner Ihre Bankverbindung oder Ihre Kontaktdaten, wenn Sie sich in unserem Kundenportal Meine KZVK registrieren. In Ihrem persönlichen Kundenbereich können Sie die Änderungen direkt selbst vornehmen[...]

    gefunden hier: Startseite > > Kontaktformular

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    Befristete Sonderregelung für kurzzeitig Beschäftigte

    Zum 1. Januar 2015 wurde der Anwendungsbereich für kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse erweitert.

    Saisonarbeit entgegenzuwirken. Daher wurden sie zunächst auf vier Jahre befristet. Mitarbeiter der bei der KZVK beteiligten Arbeitgeber sind in der Regel länger als drei Monate beschäftigt. Die Änderung wird daher[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    29. Änderung der Satzung der KZVK

    Punktemodell wird im Wesentlichen § 12 der Mustersatzung (MS) der AKA in einer auf die Belange der KZVK angepassten Form in die Kassensatzung transferiert. Hierdurch wird die bisher nicht gegebene Möglichkeit[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Wartezeit

    Wartezeit werden Versicherungszeiten anderer Zusatzversorgungskassen angerechnet, soweit sie auf die KZVK übertragen wurden. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

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    Umfrage zur Zukunft des Geschäftsberichts: klares Ergebnis

    Das Ergebnis unserer Umfrage zum Geschäftsbericht liegt mit einem klaren Ergebnis vor.

    Digital oder gedruckt, wo liegt die Zukunft des KZVK-Geschäftsberichts? Diese Frage haben wir Ihnen in den vergangenen Wochen gestellt – digital auf unserer Website und per Beileger zum gedruckten Ges[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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    Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften

    Das Verfahren zur Berechnung der Startgutschriften wird aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes durch die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes neu gestaltet.

    über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes umgesetzt. Die KZVK hat diese Regelungen mit der 15. Satzungsänderung inhaltlich übernommen. Inzwischen sind die rentenfernen[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

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