02.10.2025

29. Änderung der Satzung der KZVK

Mit der 29. Satzungsänderung im Punktemodell wird im Wesentlichen § 12 der Mustersatzung (MS) der AKA in einer auf die Belange der KZVK angepassten Form in die Kassensatzung transferiert. Hierdurch wird die bisher nicht gegebene Möglichkeit eröffnet, Beteiligungen, deren Voraussetzungen entfallen, fortzusetzen und damit auch die Pflichtversicherung der betreffenden Beschäftigten sowie sämtlicher Neueinstellungen dieser Einrichtung.

Eine auf die Kassenverhältnisse angepasste Übernahme des § 12 MS war konsensuales Ergebnis der Arbeitsgruppe „Zukunft der bAV“ des VDD.

Die Änderungen der §§ 11, 13 und 14 stehen im Kontext des neuen § 12 und sind ebenfalls durch diese Arbeitsgruppe initiiert.

Die Einfügung in § 15a Absatz 1 stellt klar, dass bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags auch Anrechte zu berücksichtigen sind, die aufgrund der dreijährigen Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz entstanden sind.

Die 29. Änderung der Satzung wurde am 1. Oktober 2025 im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlicht.

PDF-Download der Satzung unter Berücksichtigung der Neunundzwanzigsten Änderung der Satzung im Punktesystem

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