Erfahren Sie mehr zur Meldung bei einer partiellen Beteiligung bei der KZVK.
ger) verpflichtet, für den übergehenden Versichertenbestand zusätzlich zum Beitrag von derzeit 4,8 %, einen nicht versorgungswirksamen Zuschlag in Höhe von 0,6 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts [...] , dass uns Meldedateien übersandt wurden, die parallel zum Versicherungsabschnitt für die Pflichtversicherung einen weiteren Abschnitt mit dem Versicherungsmerkmal "20" (Zusatzbeitrag) enthalten. Unsere [...] Bildung von Versicherungsabschnitten im Rahmen von An-, Ab- oder Jahresmeldungen lediglich der Pflichtbeitrag in Höhe von 4,8 % zugrundezulegen ist. Für den nicht versorgungswirksamen Zuschlag ist kein [...]
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