• Wir sind für Sie da

     

    Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
    0221 2031-590
    Mo bis Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
    Fr 8:00–13:00 Uhr

    Allgemeine Fragen
    0221 2031-0
     

    Schreiben Sie uns

    Kontaktformular
    Weitere Kontaktoptionen

  • Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

    ZUM LOGIN

    Noch kein Kundenkonto?

    Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

    BENUTZER REGISTRIEREN
    Nutzungsbedingungen
KZVK

Wir sind für Sie da

 

Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
0221 2031-590
Mo bis Do 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr

Allgemeine Fragen
0221 2031-0
 

Schreiben Sie uns

Kontaktformular
Weitere Kontaktoptionen

Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

ZUM LOGIN

Noch kein Kundenkonto?

Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

BENUTZER REGISTRIEREN
Nutzungsbedingungen
  • Arbeitgeber
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitragssatz
      • Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Beteiligung
    • Überleitung und Übertragung
    • Finanzierung
    • Rechengrößen
    • Seminare und Beratung
    • Kundenportal Meine KZVK
  • Versicherte
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitrag
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
    • Online-Beratung
    • Webinare für Versicherte
  • Rentner
    • Rentenzahlung
    • Änderungen während des Rentenbezugs
    • Rentenbesteuerung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Hinzuverdienst
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
  • Die KZVK
    • Über uns
    • Organisations- und Gremienstruktur
    • Unser Vorstand
    • Unternehmenskultur
    • Satzung
    • Finanzierung
      • Finanzierungssystem
      • Angleichungsbeitrag
    • Geschäftsbericht
    • Nachhaltigkeit
    • Presse
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Arbeiten bei der KZVK
    • Ausbildung bei der KZVK
      • Bewerbungstipps
    • Ihre Bewerbung
    • Mitarbeitervorteile
    • Perspektiven
  • Service
    • Kontakt
    • Seminare und Beratung
      • Seminare für Arbeitgeber
      • Webinare für Arbeitgeber
      • Online-Beratung für Versicherte
      • Webinare für Versicherte
    • Aktuelles
      • Archiv 2025
      • Archiv 2024
      • Archiv 2023
      • Archiv 2022
      • Archiv 2021
      • Archiv 2020
      • Archiv 2019
      • Archiv 2018
      • Archiv 2017
      • Archiv 2016
      • Archiv 2015
      • Archiv vor 2015
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Downloads
      • Rechengrößen
    • Rechner
      • Rechner Betriebsrente
      • Rechner Zusatzrente
      • Arbeitgeberzuschuss-Rechner
    • Newsletter
      • Rundschreiben
    • Erklärvideos
    • Glossar
    • Häufige Fragen
  • Startseite
  • Suche

Ihre Suchergebnisse

Suchfilter

  • Typ
    • Aktuelles (83)
    • Glossar (43)
    • Häufige Fragen (41)
    • Seite (33)
    • Datei (8)
  • Bereich
      • Arbeitgeber (7)
      • Versicherte (8)
      • Rentner (5)
      • Die KZVK (6)
      • Service (5)
 
217 Treffer für pflicht

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • »
  • page

    Was war der Unterschied zur Verteilung des Sanierungsgelds?

    Beteiligten erhobene Sanierungsgeld war die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der jeweiligen Pflichtversicherten des Abrechnungsverbandes S, mindestens jedoch die Entgelte für das Jahr 2001 [...] auf die einzelnen Beteiligten auf den Barwert der Verpflichtungen im Abrechnungsverband S ab. Auf diese Weise wurde ein Bezug zwischen der finanzökonomischen Deckungslücke und den Verpflichtungen [...] Aufteilung des Finanzierungsbeitrags. Zurechenbar waren die Verpflichtungen aus den Anwartschaften der Pflichtversicherten, der ausgeschiedenen beitragsfrei Pflichtversicherten mit erfüllter Wartezeit [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Was versteht man unter zusatzversorgungspflichtigem Entgelt?

    Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Steuerfreie Lohnbestandteile, die im Rahmen einer [...] fiktives Entgelt im Krankheitsfall, sind ebenfalls zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt zählen zum Beispiel Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Krankengeldzuschüsse. Welche Entgeltarten pflichtig und welche frei sind, kann der Entgeltliste entnommen werden.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

    Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Steuerfreie Lohnbestandteile, die im Rahmen einer Brutto-Entgeltumwandlung gewährt werden, sind ebenfalls zusatzversorgungspflichtig. Von dem Grundsatz der Zusatzversorgungspflicht gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Krankengeldzuschüsse. Welche Entgeltarten pflichtig und welche frei sind, haben wir für Sie in einer Entgeltliste zusammengestellt.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Besteuerung Zusatzversorgung

    Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen. Die Versteuerung hängt davon ab, wie die Beiträge in der Ansparphase versteuert worden sind. Rentenanteile aus [...] Ertragsanteil 65. Lebensjahr - 18 % 67. Lebensjahr - 17 % Pflichtversicherung (Ansprüche ab 2002) soweit steuerfrei steuerpflichtig 100 % Pflichtversicherung (Ansprüche ab 2002) pauschal oder individuell [...] Rentenbeginn mit dem 67. Lebensjahr Zusatzversorgung Rente steuerpflichtig aus dem Gesamtversorgungssystem (pauschal versteuert) 200 € 34 € (17 %) aus dem Punktemodell (steuerfrei) 300 € 300 € (100 %)[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Betriebsrente

    Mit der GrundWert-Versicherung der KZVK unterstützen Sie Mitarbeitende beim Aufbau einer Betriebsrente und tun etwas für Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

    KZVK. Sofern Sie Beteiligter der KZVK sind, haben Ihre versicherungspflichtigen Beschäftigten einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente. Versicherungspflicht Versicherungspflichtig sind [...] mit oder ohne Versicherungspflicht. Liste beitragspflichtiges Entgelt Beitragssatz Seit dem 01. Januar 2020 beträgt der Beitragssatz 6,0 Prozent des [...] (Bemessungsgrundlage) Satzung der KZVK Merkblatt für die Pflichtversicherung und die Betriebsrente KZVK GrundWert Leitfaden zur Pflichtversicherung KZVK GrundWert Meldevordruck Pflichtversicherung [...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente

  • page

    Fragen zum Sanierungsgeld und Finanzierungsbeitrag

    Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Sanierungsgeld und Finanzierungsbeitrag der KZVK.

    Barwertes der dem Beteiligten zurechenbaren Verpflichtungen zum Barwert der Verpflichtungen aller Beteiligten im Abrechnungsverband S. Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen [...] des Rechtsträgers) und werden bei der Kasse von der Pflichtversicherung abgemeldet, mindert sich der dem Dienstgeber zurechenbare Barwert der Verpflichtungen dann, wenn der neue Dienstgeber die Beschäftigten bei der Kasse (wieder) zur Pflichtversicherung anmeldet. Erfolgt keine Anmeldung, werden die Verpflichtungen dem früheren Dienstgeber zugerechnet. Was passiert mit nicht [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Pflichtversicherungsverhältnisse

    Abgeschlossene Verträge zur Pflichtversicherung. Die Zahl der Pflichtversicherten ist bei der KZVK kleiner als die Zahl der Pflichtversicherungsverhältnisse, da es [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Zusatzversorgungsrechtliche Behandlung von Kurzarbeit und einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz

    Erfahren Sie mehr über die zusatzversorgungsrechtliche Behandlung von Kurzarbeitergeld und einem möglichen Beschäftigungsverbot.

    zusatzversorgungspflichtig. Daher kann der Pflichtbeitrag nur aus dem tatsächlich erzielten und somit verminderten zusatzversorgungspflichtigen [...] KZVK-Satzung) wären solche Entschädigungszahlungen kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. ZVK-Pflicht bei Entschädigungszahlungen als „fiktives Entgelt“ analog zum Krankengeldzuschuss? Zum jetzigen [...] . Da während des Beschäftigungsverbotes kein Anspruch auf steuerpflichtigen Arbeitslohn besteht (vgl. § 3 Nr. 25 EStG), kann auch kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt entstehen. Zum jetzigen [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Wie hat sich der Gesamt-Finanzierungsbeitrags auf die Beteiligten verteilt?

    den auf der Grundlage des Finanzierungsplans bewerteten Verpflichtungen im Abrechnungsverband S einerseits, abzüglich dem Barwert dieser Verpflichtungen nach den Regelungen des Altersvorsorge-TV-Kommunal [...] dem Verhältnis der Barwertdifferenz der ihm zurechenbaren Verpflichtungen zur Barwertdifferenz aller Beteiligten entsprach, denen Verpflichtungen aus dem Abrechnungsverband S zurechenbar waren.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Wartezeit

    In der Pflichtversicherung gilt eine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten (früher Umlagemonate). Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss für Sie mindestens für 60 Monate Beiträge/Umlagen in die Pflichtversicherung einzahlen. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen für die Pflichtversicherung [...] durch einen Arbeitsunfall, der im Zusammenhang, mit dem die Pflicht zur Versicherung begründeten Beschäftigungsverhältnis steht, eingetreten ist. Der Arbeitsunfall ist durch den Bescheid des Trägers[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

    • 1
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5
    • 6
    • 7
    • 8
    • 9
    • 10
    • 11
    • 12
    • 13
    • 14
    • 15
    • 16
    • 17
    • 18
    • 19
    • 20
    • 21
    • 22
    • »
    

    Bestens informiert mit unserem Newsletter

    Der KZVK-Newsletter ist ein kostenloser Service für unsere Arbeitgeber, Versicherten, Rentnerinnen und Rentner. In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie zu aktuellen Themen rund um die Zusatzversorgung und Rente. Möchten auch Sie zeitnah interessante Neuigkeiten und Änderungen erfahren, dann abonnieren Sie jetzt einen unserer Newsletter.

    Zum Newsletter anmelden

    Kontakt

    Hausanschrift

    KZVK Köln
    Hildeboldplatz 2–18
    50672 Köln

    Postanschrift

    KZVK Köln
    Postfach 10 20 64
    50460 Köln

    Direktkontakt

    Tel.: 0221 2031-0
    Fax: 0221 2031-367
    E-Mail: info@kzvk.de

    Unternehmen

    • Presse
    • Über uns
    • Satzung
    • Geschäftsbericht
    • Karriere

    Service

    • Downloads
    • Rentenantrag
    • Rechner
    • Cookie-Einstellungen
    kununu Top Company Siegel 2026
    kununu Top Company Siegel 2025
    kununu Top Company Siegel 2024
    kununu Top Company Siegel 2023
    kununu Top Company Siegel 2022
    dpn Award Pensionskasse und Versorgungswerke 2022
    Unterzeichner der Principles for Responsible Investment PRI
    Nutzungsbedingungen Datenschutz Impressum Hinweisgebersystem Erklärung zur Barrierefreiheit Sitemap