Vorübergehend haben unsere Beteiligten die Möglichkeit, auch für die tatsächlich gezahlten steuerfreien Aufstockungszahlungen Beiträge in die Pflichtversicherung zu entrichten.
n Sie heute über die Neuigkeiten. Beiträge in die KZVK-Pflichtversicherung sind vorübergehend auch für steuerfreie Aufstockungszahlungen möglich Die Satzung der KZVK sieht grundsätzlich vor, dass steuerfreie [...] möchten, tragen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der Betriebsrente für ihre Beschäftigten in der Krisenzeit bei. Gerne wenden Sie sich bei Fragen bitte an info@kzvk.de . Das könnte Sie auch [...] vor. Die zusatzversorgungsrechtliche Einordnung dieser Aufstockungszahlungen wurde bisher in der KZVK-Satzung und im Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit, dem sogenannten TV COVID , unterschiedlich[...]
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