Vorübergehend haben unsere Beteiligten die Möglichkeit, auch für die tatsächlich gezahlten steuerfreien Aufstockungszahlungen Beiträge in die Pflichtversicherung zu entrichten.
intensive rechtliche Prüfung vorgenommen und informieren Sie heute über die Neuigkeiten. Beiträge in die KZVK-Pflichtversicherung sind vorübergehend auch für steuerfreie Aufstockungszahlungen möglich Die Satzung [...] Möglichkeit, auch für die tatsächlich gezahlten steuerfreien Aufstockungszahlungen Beiträge in die Pflichtversicherung zu entrichten. Voraussetzung für die Meldung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt [...] en vorliegen. Beteiligte, die von dieser Option Gebrauch machen möchten, tragen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der Betriebsrente für ihre Beschäftigten in der Krisenzeit bei. Gerne[...]
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