• Wir sind für Sie da

     

    Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
    0221 2031-590
    Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
    Fr 8:00–13:00 Uhr
     

    Allgemeine Fragen
    0221 2031-0
     

    Schreiben Sie uns

    Kontaktformular
    Weitere Kontaktoptionen

  • Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

    ZUM LOGIN

    Noch kein Kundenkonto?

    Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

    BENUTZER REGISTRIEREN
    Nutzungsbedingungen
KZVK

Wir sind für Sie da

 

Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
0221 2031-590
Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr
 

Allgemeine Fragen
0221 2031-0
 

Schreiben Sie uns

Kontaktformular
Weitere Kontaktoptionen

Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

ZUM LOGIN

Noch kein Kundenkonto?

Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

BENUTZER REGISTRIEREN
Nutzungsbedingungen
  • Arbeitgeber
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitragssatz
      • Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Beteiligung
    • Überleitung und Übertragung
    • Finanzierung
    • Rechengrößen
    • Seminare und Beratung
    • Kundenportal Meine KZVK
  • Versicherte
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitrag
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
    • Online-Beratung
    • Webinare für Versicherte
  • Rentner
    • Rentenzahlung
    • Änderungen während des Rentenbezugs
    • Rentenbesteuerung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Hinzuverdienst
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
  • Die KZVK
    • Über uns
    • Organisations- und Gremienstruktur
    • Unser Vorstand
    • Unternehmenskultur
    • Satzung
    • Finanzierung
      • Finanzierungssystem
      • Angleichungsbeitrag
      • Ethisch-nachhaltige Kapitalanlage
    • Geschäftsbericht
    • Presse
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Arbeiten bei der KZVK
    • Ausbildung bei der KZVK
      • Bewerbungstipps
    • Ihre Bewerbung
    • Mitarbeitervorteile
    • Perspektiven
  • Service
    • Kontakt
    • Seminare und Beratung
      • Seminare für Arbeitgeber
      • Webinare für Arbeitgeber
      • Online-Beratung für Versicherte
      • Webinare für Versicherte
    • Aktuelles
      • Archiv 2024
      • Archiv 2023
      • Archiv 2022
      • Archiv 2021
      • Archiv 2020
      • Archiv 2019
      • Archiv 2018
      • Archiv 2017
      • Archiv 2016
      • Archiv 2015
      • Archiv vor 2015
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Downloads
      • Rechengrößen
    • Rechner
      • Rechner Betriebsrente
      • Rechner Zusatzrente
      • Arbeitgeberzuschuss-Rechner
    • Newsletter
      • Rundschreiben
    • Erklärvideos
    • Glossar
    • Häufige Fragen
  • Startseite
  • Suche

Ihre Suchergebnisse

Suchfilter

  • Typ
    • Aktuelles (30)
    • Glossar (12)
    • Seite (11)
    • Häufige Fragen (7)
  • Bereich
      • Arbeitgeber (3)
      • Versicherte (3)
      • Rentner (2)
      • Die KZVK (1)
      • Service (2)
 
60 Treffer für Beitrag Pflichtversicherung

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • »
  • page

    Erweiterte Möglichkeit zur Beitragszahlung bei Aufstockungsbeträgen während Kurzarbeit

    Vorübergehend haben unsere Beteiligten die Möglichkeit, auch für die tatsächlich gezahlten steuerfreien Aufstockungszahlungen Beiträge in die Pflichtversicherung zu entrichten.

    intensive rechtliche Prüfung vorgenommen und informieren Sie heute über die Neuigkeiten. Beiträge in die KZVK-Pflichtversicherung sind vorübergehend auch für steuerfreie Aufstockungszahlungen möglich Die Satzung [...] Möglichkeit, auch für die tatsächlich gezahlten steuerfreien Aufstockungszahlungen Beiträge in die Pflichtversicherung zu entrichten. Voraussetzung für die Meldung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt [...] en vorliegen. Beteiligte, die von dieser Option Gebrauch machen möchten, tragen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der Betriebsrente für ihre Beschäftigten in der Krisenzeit bei. Gerne[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Jahresabrechnung

    mit allen Beteiligten die zur Pflichtversicherung GrundWert des Vorjahres gemeldeten Versicherungsverhältnisse ab. Dabei berücksichtigt sie die monatlichen Beitragszahlungen (Abschlagszahlungen) des Arbeitgebers [...] für das Abrechnungsjahr zu zahlenden Beiträge eines Beteiligten insgesamt. Die mit den Jahresmeldungen berechneten Werte werden dann den geleisteten Beitragszahlungen gegenübergestellt und ein möglicher[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Was geschieht mit der Betriebsrente, wenn das Arbeitsverhältnis vor Rentenbeginn beendet wird?

    endet auch die Pflichtversicherung bei der KZVK. Die bis dahin erworbene Rentenanwartschaft bleibt dem Versicherten in jedem Fall erhalten. Das Versicherungsverhältnis wird dann beitragsfrei weitergeführt [...] t. Hat der Versicherte bis dahin mindestens 120 Umlage-/Beitragsmonate zurückgelegt, kann sich die Anwartschaft noch weiter erhöhen. Erwirtschaftet die KZVK Überschüsse, kann sie Bonuspunkte an die Ve [...] ein, zahlt die KZVK die Betriebsrente. Für einen Rentenanspruch muss die Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten erfüllt sein. Die Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmeranteilen sind sofort unverfallbar[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Anwartschaft

    ist der aufgrund der eingezahlten Beiträge erworbene Wert der Versorgungszusage, der bei Eintritt des Versicherungsfalls zum Anspruch wird. In der Pflichtversicherung werden Renten grundsätzlich erst nach [...] nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten (Beitrags-/Umlagemonate) gewährt. Die Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmeranteilen sind sofort unverfallbar. In der freiwilligen Versicherung gibt[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

    Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde durch Rechtsverordnung vom 15. September 2022 bis zum Jahresende 2022 verlängert.

    Kurzarbeitergeld handelt es sich bekanntlich um eine Lohnersatzleistung, für die keine Beiträge zur Pflichtversicherung Grundwert zu entrichten sind. Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Acht Kriterien für eine gute Betriebsrente

    Die Stiftung Warentest veröffentlichte in der Juniausgabe der Zeitschrift Finanztest eine Checkliste zum Thema Betriebsrente. Erfahren Sie mehr!

    2. Beitrag: Der Arbeitgeber sollte den Beitrag - zumindest teilweise- übernehmen. Die bei der KZVK beteiligten Arbeitgeber tragen für ihre Mitarbeiter den kompletten Beitrag zur Pflichtversicherung. Sie [...] ngspflichtigen Arbeitsverhältnis aus, entsteht eine beitragsfreie Versicherung. Dies gilt sowohl für die arbeitgeberfinanzierte Pflichtversicherung als auch für die freiwillige Versicherung. Darüber hinaus [...] hinaus wird die freiwillige Versicherung beitragsfrei gestellt, wenn der Versicherungsnehmer keine Beiträge mehr einzahlt. Kosten entstehen dadurch nicht. 7. Informationen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Ist die Überleitung bestehender Rentenanwartschaften bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes verpflichtend?

    dagegen keine Pflicht zur Übertragung. Wenn keine weiteren Beiträge mehr in die freiwillige Versicherung eingezahlt werden, wird diese beitragsfrei gestellt. Die bis dahin erworbene Anwartschaft bleibt der [...] Zusatzversorgungseinrichtung beteiligt ist, mit der ein Überleitungsabkommen besteht, muss die Pflichtversicherung übergeleitet werden. Der Überleitungsantrag ist beim neuen Arbeitgeber oder der neuen Zusa [...] die freiwillige Versicherung „MehrWert” nach einem Arbeitgeberwechsel bei der KZVK mit eigenen Beiträgen fortzuführen.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

    Mit der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung tragen Beschäftigte im kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienst einen Teil zur Finanzierung der Betriebsrente bei.

    Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung an den Beiträgen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Die Zahlung eines Eigenbeitrags erfolgt somit regelmäßig aus dem [...] Bitte beachten Sie: Der Beitrag für einen Versicherungsabschnitt ergibt sich für den jeweiligen Einzahler immer durch Multiplikation des (anteiligen) Entgelts mit dem Gesamtbeitragssatz (hier 6,0 Prozent). [...] sicher. Bitte beachten Sie: Die KZVK sieht für Beiträge aus der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung keine Riester-Förderfähigkeit in der Pflichtversicherung vor. Meistgenutzte Downloads zur Arbeitnehmer-Ei[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente > Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

  • page

    Besteuerung Zusatzversorgung

    Ertragsanteil 65. Lebensjahr - 18 % 67. Lebensjahr - 17 % Pflichtversicherung (Ansprüche ab 2002) soweit steuerfrei steuerpflichtig 100 % Pflichtversicherung (Ansprüche ab 2002) pauschal oder individuell versteuert [...] Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen. Die Versteuerung hängt davon ab, wie die Beiträge in der Ansparphase versteuert worden sind. Rentenanteile aus Besteuerung in der Ansparphase Besteuerung[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Rundschreiben

    Auf der Seite Rundschreiben finden Sie eine Auswahl unserer Rundschreiben der letzten Jahre zu den Themen Betriebsrente und freiwillige Zusatzrente.

    Rundschreiben 01/2015 Auswirkungen der Beitragssatzanhebung in der Pflichtversicherung auf Steuern, Sozialabgaben, Brutto-Entgeltumwandlung und den zusätzlichen Beitrag nach § 76 der Kassensatzung Neukalkulation [...] für das Jahr 2002 Zuflussprinzip Sanierungsgeld Besteuerung der Beiträge Beitragszuschuss Dienstgebers zur Brutto-Entgeltumwandlung Beiträge zur freiwilligen Zusatzrente im Rahmen der Riester-Förderung [...] der Zusatzversorgung Keine Riester-Förderung in der Pflichtversicherung Positive Studie der Heissmann GmbH über die kapitalgedeckte Pflichtversicherung Überleitung/Portabilität Finanz- und Öko-Test zu P[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Newsletter > Rundschreiben

    • «
    • 1
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5
    • 6
    • »
    

    Bestens informiert mit unserem Newsletter

    Der KZVK-Newsletter ist ein kostenloser Service für unsere Arbeitgeber, Versicherten, Rentnerinnen und Rentner. In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie zu aktuellen Themen rund um die Zusatzversorgung und Rente. Möchten auch Sie zeitnah interessante Neuigkeiten und Änderungen erfahren, dann abonnieren Sie jetzt einen unserer Newsletter.

    Zum Newsletter anmelden

    Kontakt

    Hausanschrift

    KZVK Köln
    Hildeboldplatz 2–18
    50672 Köln

    Postanschrift

    KZVK Köln
    Postfach 10 20 64
    50460 Köln

    Direktkontakt

    Tel.: 0221 2031-0
    Fax: 0221 2031-367
    E-Mail: info@kzvk.de

    Unternehmen

    • Presse
    • Über uns
    • Satzung
    • Geschäftsbericht
    • Karriere

    Service

    • Downloads
    • Rentenantrag
    • Rechner
    kununu Top Company Siegel 2025
    kununu Top Company Siegel 2024
    kununu Top Company Siegel 2023
    kununu Top Company Siegel 2022
    dpn Award Pensionskasse und Versorgungswerke 2022
    Unterzeichner der Principles for Responsible Investment PRI
    Nutzungsbedingungen Datenschutz Impressum Hinweisgebersystem Erklärung zur Barrierefreiheit Sitemap