02.12.2022

Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde durch Rechtsverordnung vom 15. September 2022 bis zum Jahresende 2022 verlängert. Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich bekanntlich um eine Lohnersatzleistung, für die keine Beiträge zur Pflichtversicherung Grundwert zu entrichten sind.

Zuletzt aktualisiert am 02.12.2022

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