Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist im Betriebsrentengesetzt wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.
ATV-K versicherungspflichtig, wenn ab diesem Zeitpunkt noch eine Versicherungszeit von 36 Monaten erreicht werden kann. Wir empfehlen, ab dem 1. Januar 2018 bei der Frage der Versicherungspflicht – neben [...] Zusatzversorgung Nach § 18 der Satzung der KZVK sind Beschäftigte in der Zusatzversorgung (Pflichtversicherung) anzumelden, wenn sie u.a. die Wartezeit nach § 32 Kassensatzung erfüllen können. Diese Vo [...] den tarifvertraglichen Vorschriften in § 2 ATV-K überein. Dies bedeutet für die Prüfung der Versicherungspflicht, dass der Beschäftigte die Wartezeit bis zum Ablauf des Monats erfüllen kann (theoretische[...]
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