17.05.2022

Neuregelung der Hebammenausbildung

Die Hebammenausbildung wird gemäß dem Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) ab dem Jahr 2020 grundsätzlich als akademischer Studiengang an Hochschulen durchgeführt. Die Regelung dieses Ausbildungsgangs erfolgt im öffentlichen Dienst seit dem 01. Januar 2022 durch den Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD). Der § 20 TVHöD nimmt diese Studierenden in den Geltungsbereich des Altersvorsorgetarifvertrags Kommunal (ATV-K) auf.

Der Versicherungspflicht bei der KZVK unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 der Kassensatzung Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des ATV-K fallen. Da diese Voraussetzung erfüllt ist, sind Studierende zum Beruf der Hebamme ab dem 01. Januar 2022 zur Pflichtversicherung GrundWert bei der KZVK anzumelden.

Bis zum 31. Dezember 2022 gibt es für die bisherige schulische Hebammenausbildung nach dem HebG eine Übergangsfrist. Bis dahin können Hebammenschulen noch neue Kurse starten. Bis 2027 müssen alle Schülerinnen und Schüler diese Ausbildung dann abgeschlossen haben. Die schulische Ausbildung zur Hebamme an Berufsfachschulen unterliegt weiterhin der Versicherungspflicht zur Zusatzversorgung.

Zuletzt aktualisiert am 17.05.2022

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