Die KZVK-Betriebrente enthält in der Regel auch eine Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
en Rentenversicherung. Bei Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, prüft die KZVK selbst die Berechtigung. Die Kriterien entsprechen den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber [...] für den vollen Bezug der Hinterbliebenenrente, der sogenannten "großen Witwenrente", mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Erziehung eines waisenrentenberechtigten, nicht volljährigen Kindes [...] Vollendung des 47. Lebensjahres* oder Erwerbsminderung. Die "große Witwenrente" beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. War der Verstorbene Arbeitnehmer, so ist Bemessungsgrundlage die Rente, die[...]
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