Der Beitragssatz wurde aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase stufenweise seit 1. Januar 2016 angehoben. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen das hat.
Beitragssatz Pflichtbeitrag 2026 Der Pflichtbeitrag beträgt ab dem 1. Januar 2020 6,0 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Auswirkungen auf die Steuern Die folgende Darstellung zeigt eine [...] § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG 8.112 € Noch steuerfreies zusatzversorgungspflichtiges Entgelt 116.800 € Sofern Beitragsanteile aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt pauschal versteuert werden, sind die 1.752 [...] Arbeitsentgelt zuzurechnen sind Beiträge aus einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt bis 58.400 € Sofern Beitragsanteile aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt pauschal versteuert werden, sind die 1.752[...]
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