26.06.2023

Rechengrößen: keine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst steht fest, dass es in diesem Jahr keine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte gibt.

Im Rahmen eines Inflationsausgleichs erfolgen im Juni 2023 einmalige und ab Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatliche steuer- und abgabefreie Sonderzahlungen. Wir haben am 5. Juni 2023 darüber informiert.

Erst ab dem 1. März 2024 erfolgt eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent. Deshalb bleibt der Grenzwert für den zusätzlichen Beitrag nach § 76 Kassensatzung bis Februar kommenden Jahres unverändert. Wir haben auf unserer Website bei den „Rechengrößen der Zusatzversorgung 2023“ daher lediglich den Zeitraum des unverändert geltenden Grenzwerts von bisher (ab 01.04.2022 - 31.03.2023) bis zum 31.12.2023 angepasst.

Die Änderung bei den Rechengrößen der Zusatzversorgung 2023 finden Sie hier.



Zuletzt aktualisiert am 26.06.2023

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