18.09.2026

Neuerung bei Anmeldebestätigungen

Der Versand der Anmeldebestätigungen für erstmalig Versicherte wurde geändert. Bisher erhielten Arbeitgeber zwei Exemplare: eine für die eigenen Unterlagen und eine zur Weitergabe an die versicherte Person.

Ab sofort versenden wir die Anmeldebestätigung für Versicherte direkt an die versicherte Person. 

Als Arbeitgeber erhalten Sie daher künftig nur noch die für Sie bestimmte Ausfertigung der Anmeldebestätigung. Eine Weiterleitung an Ihre Beschäftigten ist nicht mehr erforderlich.


Zuletzt aktualisiert am 18.09.2026

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