Die Vertreterversammlung der KZVK hat am 02. Juli die Höhe des Pflichtbeitragssatzes ab dem Jahr 2027 beschlossen. Künftig wird der Beitragssatz bei 6,7 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts liegen, der Angleichungsbeitrag entfällt. Letztmalig wird die Rechnungsstellung zum Angleichungsbeitrag im November 2026 erfolgen. Die KZVK kehrt so planmäßig in ein verursachungsorientiertes, solidarisches System zurück.
Um die beteiligten Arbeitgeber der KZVK zu informieren, was der neue Beitragssatz bedeutet und welche Änderungen auf sie zukommen, plant die KZVK ab September 2026 eine deutschlandweite Infotour. Die Einladungen dazu werden in den kommenden Tagen versendet.
Zuletzt aktualisiert am 07.07.2026