Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist im Betriebsrentengesetzt wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.
besteht. Von den 36 Monaten muss zwingend lediglich 1 Monat mit Entgeltzahlung belegt sein. Die weiteren Monate sind mit Entgeltzahlungen somit nicht zwingend erforderlich. Zuletzt aktualisiert am 01.02 [...] (Vorversicherungszeiten in der Zusatzversorgung beachten). Als Beitragsmonate werden Monate mit Entgelten gewertet, dazu auch Zeiten einer fiktiven Lohnfortzahlung (Krankengeldzuschuss, Mutterschutzzeiten) [...] müssen nicht zwingend bei einem Dienstgeber entstehen, sondern können in verschiedenen zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und zu unterschiedlichen Zeiten (mit Unterbrechungen) zurückgelegt[...]
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