Mit der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung tragen Beschäftigte im kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienst einen Teil zur Finanzierung der Betriebsrente bei.
Zusatzversorgungs- pflichtiges Entgelt Beitrag 01.01.2026 31.12.2026 01 15 01 28.000 € 1.680 € 01.01.2026 31.12.2026 03 15 01 2.000 € 120 € Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt, auf das die Eigenbeteiligung [...] 01. Januar 2026 Einführung der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung ab dem 01. Januar 2026 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt 2026: 30.000 Euro Gesamtbeitrag 6,0 Prozent (Arbeitgeberanteil 5,6 Prozent, Arbei [...] § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Die Zahlung eines Eigenbeitrags erfolgt somit regelmäßig aus dem Bruttoentgelt und ist mit dem Steuermerkmal „01“ zu melden. Je nach Einkommenshöhe kann es hier, wie beim Einzahler[...]
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