• Wir sind für Sie da

     

    Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
    0221 2031-590
    Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
    Fr 8:00–13:00 Uhr
     

    Allgemeine Fragen
    0221 2031-0
     

    Schreiben Sie uns

    Kontaktformular
    Weitere Kontaktoptionen

  • Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

    ZUM LOGIN

    Noch kein Kundenkonto?

    Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

    BENUTZER REGISTRIEREN
    Nutzungsbedingungen
KZVK

Wir sind für Sie da

 

Ihre Fragen zu Versicherung und Versorgung
0221 2031-590
Mo bis Do 8:00–17:00 Uhr
Fr 8:00–13:00 Uhr
 

Allgemeine Fragen
0221 2031-0
 

Schreiben Sie uns

Kontaktformular
Weitere Kontaktoptionen

Meine KZVK: Das Kundenportal für Versicherte, Rentnerinnen und Rentner.

ZUM LOGIN

Noch kein Kundenkonto?

Jetzt registrieren und von den digitalen Services der KZVK profitieren.

BENUTZER REGISTRIEREN
Nutzungsbedingungen
  • Arbeitgeber
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitragssatz
      • Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Beteiligung
    • Überleitung und Übertragung
    • Finanzierung
    • Rechengrößen
    • Seminare und Beratung
    • Kundenportal Meine KZVK
  • Versicherte
    • Betriebsrente GrundWert
      • Beitrag
    • Freiwillige Zusatzrente MehrWert
      • Brutto-Entgeltumwandlung
      • Riester-Rente
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
    • Online-Beratung
    • Webinare für Versicherte
  • Rentner
    • Rentenzahlung
    • Änderungen während des Rentenbezugs
    • Rentenbesteuerung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Hinzuverdienst
    • Eheversorgungsausgleich
    • Rentenantrag
  • Die KZVK
    • Über uns
    • Organisations- und Gremienstruktur
    • Unser Vorstand
    • Unternehmenskultur
    • Satzung
    • Finanzierung
      • Finanzierungssystem
      • Angleichungsbeitrag
      • Ethisch-nachhaltige Kapitalanlage
    • Geschäftsbericht
    • Presse
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Arbeiten bei der KZVK
    • Ausbildung bei der KZVK
      • Bewerbungstipps
    • Ihre Bewerbung
    • Mitarbeitervorteile
    • Perspektiven
  • Service
    • Kontakt
    • Seminare und Beratung
      • Seminare für Arbeitgeber
      • Webinare für Arbeitgeber
      • Online-Beratung für Versicherte
      • Webinare für Versicherte
    • Aktuelles
      • Archiv 2024
      • Archiv 2023
      • Archiv 2022
      • Archiv 2021
      • Archiv 2020
      • Archiv 2019
      • Archiv 2018
      • Archiv 2017
      • Archiv 2016
      • Archiv 2015
      • Archiv vor 2015
    • Kundenportal Meine KZVK
    • Downloads
      • Rechengrößen
    • Rechner
      • Rechner Betriebsrente
      • Rechner Zusatzrente
      • Arbeitgeberzuschuss-Rechner
    • Newsletter
      • Rundschreiben
    • Erklärvideos
    • Glossar
    • Häufige Fragen
  • Startseite
  • Suche

Ihre Suchergebnisse

Suchfilter

  • Typ
    • Aktuelles (79)
    • Häufige Fragen (44)
    • Seite (35)
    • Glossar (30)
    • Datei (2)
  • Bereich
      • Arbeitgeber (6)
      • Versicherte (7)
      • Rentner (6)
      • Die KZVK (8)
      • Service (6)
 
192 Treffer für beiträge

  • «
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • »
  • page

    Abrechnungsverband

    2001 entrichteten Beiträgen zur Pflichtversicherung (ehemals Abrechnungsverband P) sowie allen Anwartschaften und Ansprüchen, die auf bis zum 31. Dezember 2001 entrichteten Beiträgen zur Pflichtversicherung [...] Die an die KZVK entrichteten Beiträge fließen in sogenannte Abrechnungsverbände ein. Seit dem 01. Januar 2020 gibt es zwei getrennt geführte Abrechnungsverbände: G für Anwartschaften und Ansprüche, die [...] S) beruhen. F für Anwartschaften und Ansprüche, die auf nach dem 31. Dezember 2001 entrichteten Beiträgen zur freiwilligen Versicherung beruhen.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Beitrag

    Die Rente der Versicherten wird aus den für sie eingezahlten Beiträgen und den daraus erzielten Erträgen finanziert. Die Höhe des Beitrags wird von der Vertreterversammlung der KZVK festgelegt. Der Arbeitgeber [...] Arbeitgeber zahlt 6,0 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes seiner Mitarbeitenden als Beitrag für die Pflichtversicherung. Einen kleinen Teil leistet der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arb [...] der freiwilligen Versicherung bestimmt grundsätzlich die versicherte Person selbst die Höhe des Beitrags.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Beitragsorientierte Leistungszusage

    Die beitragsorientierte Leistungszusage ist eine Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung. Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage sagt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zu, einen festgelegten [...] festgelegten Beitrag in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Was versteht man unter nachgelagerter Besteuerung?

    2005 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu mindestens 60 Prozent steuerlich absetzbar. Dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2025 sind die Beiträge bis zu einem [...] versteuern. An die KZVK gezahlte Beiträge sind bis zu einer Höchstgrenze steuerfrei, die im Einkommenssteuergesetz festgelegt ist. Rentenanteile, die aus diesen steuerfreien Beiträgen resultieren, sind in der [...] Einkünfte aus Renten in voller Höhe der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Im Gegenzug dazu werden die Beiträge zur Altersversorgung in der Erwerbs- und Ansparphase von der Einkommensteuer freigestellt. Bis 2004[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Was geschieht mit der Betriebsrente, wenn das Arbeitsverhältnis vor Rentenbeginn beendet wird?

    Fall erhalten. Das Versicherungsverhältnis wird dann beitragsfrei weitergeführt. Hat der Versicherte bis dahin mindestens 120 Umlage-/Beitragsmonate zurückgelegt, kann sich die Anwartschaft noch weiter [...] ein, zahlt die KZVK die Betriebsrente. Für einen Rentenanspruch muss die Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten erfüllt sein. Die Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmeranteilen sind sofort unverfallbar[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

  • page

    Rentenbesteuerung

    Die Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Besteuerung der Betriebsrenten auf einen Blick!

    versteuert worden. Rentenanteile aus Beiträgen, die ab dem 1. Januar 2002 eingezahlt wurden, sind mit Ihrem individuellen Steuersatz voll zu versteuern, soweit die Beiträge steuerfrei an die KZVK gezahlt wurden [...] zu einer bestimmten Grenze sind Beiträge in die betriebliche Altersversorgung komplett steuerfrei. Diese Grenze ist im Einkommensteuergesetz festgelegt. Da die Beiträge steuerfrei waren, muss die daraus [...] 2005 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu mindestens 60 Prozent steuerlich absetzbar. Dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2025 sind die Beiträge bis zu einem[...]

    gefunden hier: Startseite > Rentner > Rentenbesteuerung

  • page

    Jahressonderzahlungen im Zusammenhang mit Mutterschutzzeiten

    ig, als Beitragsmonate im betreffenden Jahr vorhanden sind. Die Mutterschutzzeiten zählen als Beitragsmonate mit. Daher werden für den Zeitraum vom 01.01.2013-12.07.2013 sieben Beitragsmonate zugrunde [...] ermitteln. Für das fiktive Entgelt sind vom Arbeitgeber keine Beiträge zu zahlen. Dennoch werden die Mutterschutzzeiten als Beitragsmonate berücksichtigt. Dies wirkt sich auch auf die Ermittlung des z [...] zugrunde gelegt. In der Elternzeit ist kein Beitrag gezahlt worden. Demzufolge sind 7/12 der Jahressonderzahlung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zu melden.[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Arbeitgeber-Förderbetrag für Geringverdiener

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht ab dem 1. Januar 2018 ein neues Fördermodell zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung vor.

    geleisteten Beitrag in eine kapitalgedeckte, betriebliche Altersversorgung (KZVK). Der Förderbetrag kann von unseren Beteiligten unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen für Beiträge (Pflichtbeiträge) [...] (Steuerklasse I bis V). Der Beitrag ist bis zu einem Betrag von 480 Euro steuerfrei und sozialabgabenfrei und wird nicht auf den Höchstbetrag für die Steuerfreiheit von Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG angerechnet [...] Jahr 2016 Beiträge in die Pflichtversicherung eingezahlt worden, so ist der Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2018 über den bisher gezahlten Beitrag hinaus leistet[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Aktuelles

  • page

    Bonuspunkte

    vorangegangene Geschäftsjahr. Beitragsfrei Pflichtversicherte erhalten Bonuspunkte, sofern sie bei Beginn der beitragsfreien Versicherung mindestens 120 Beitrags-/Umlagemonate zurückgelegt haben. In der [...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Glossar

  • page

    Was war der Unterschied zur Verteilung des Sanierungsgelds?

    gsgerechteren Aufteilung des Finanzierungsbeitrags. Zurechenbar waren die Verpflichtungen aus den Anwartschaften der Pflichtversicherten, der ausgeschiedenen beitragsfrei Pflichtversicherten mit erfüllter [...] allerdings kein unmittelbarer Zusammenhang. Daher stellte die KZVK bei der Verteilung des Gesamt-Finanzierungsbeitrags auf die einzelnen Beteiligten auf den Barwert der Verpflichtungen im Abrechnungsverband[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Häufige Fragen

    • «
    • 1
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5
    • 6
    • 7
    • 8
    • 9
    • 10
    • 11
    • 12
    • 13
    • 14
    • 15
    • 16
    • 17
    • 18
    • 19
    • 20
    • »
    

    Bestens informiert mit unserem Newsletter

    Der KZVK-Newsletter ist ein kostenloser Service für unsere Arbeitgeber, Versicherten, Rentnerinnen und Rentner. In regelmäßigen Abständen informieren wir Sie zu aktuellen Themen rund um die Zusatzversorgung und Rente. Möchten auch Sie zeitnah interessante Neuigkeiten und Änderungen erfahren, dann abonnieren Sie jetzt einen unserer Newsletter.

    Zum Newsletter anmelden

    Kontakt

    Hausanschrift

    KZVK Köln
    Hildeboldplatz 2–18
    50672 Köln

    Postanschrift

    KZVK Köln
    Postfach 10 20 64
    50460 Köln

    Direktkontakt

    Tel.: 0221 2031-0
    Fax: 0221 2031-367
    E-Mail: info@kzvk.de

    Unternehmen

    • Presse
    • Über uns
    • Satzung
    • Geschäftsbericht
    • Karriere

    Service

    • Downloads
    • Rentenantrag
    • Rechner
    kununu Top Company Siegel 2025
    kununu Top Company Siegel 2024
    kununu Top Company Siegel 2023
    kununu Top Company Siegel 2022
    dpn Award Pensionskasse und Versorgungswerke 2022
    Unterzeichner der Principles for Responsible Investment PRI
    Nutzungsbedingungen Datenschutz Impressum Hinweisgebersystem Erklärung zur Barrierefreiheit Sitemap