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11 Treffer für unverfallbarkeit

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    Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

    Mit der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung tragen Beschäftigte im kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienst einen Teil zur Finanzierung der Betriebsrente bei.

    durch Multiplikation des (anteiligen) Entgelts mit dem Gesamtbeitragssatz (hier 6,0 Prozent). Unverfallbarkeit der Rentenanwartschaften Gemäß § 61 der Kassensatzung bleibt der Beteiligte weiterhin Schuldner [...] Pflichtversicherung zu zahlen. Die Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmeranteilen sind sofort unverfallbar. Für die Anwartschaften, die auf Arbeitgeberleistungen basieren, bleibt es unverändert bei der[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente > Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

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    Beitrag

    Mit der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung leisten Beschäftigte im katholisch-kirchlichen und karitativen Dienst einen Beitrag zur Betriebsrenten-Finanzierung.

    Arbeitnehmerin durch den Eigenanteil erworbene Rentenanwartschaft auf Altersrente ist von Beginn an unverfallbar, während für die Arbeitgeberleistungen bezüglich der Rentenanwartschaft weiterhin grundsätzlich[...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Betriebsrente Versicherte > Beitrag

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    Erklärvideos

    Zusatzversorgung mit der KZVK: Unsere Erklärvideos zeigen, wie Sie mit der Betriebsrente GrundWert und der MehrWert-Versicherung für Ihr Alter vorsorgen.

    gleichermaßen. Jetzt Video ansehen Video herunterladen, teilen oder einbetten  Wartezeit und Unverfallbarkeit Wann haben Beschäftigte schon nach 36 Monaten Anspruch auf Betriebsrente und warum ist das für[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Erklärvideos

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    Betriebsrente

    Mit der GrundWert-Versicherung der KZVK unterstützen Sie Mitarbeitende beim Aufbau einer Betriebsrente und tun etwas für Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

    beachten und die Beschäftigten abweichend von der Satzung bei der KZVK anzumelden. Mehr zur Unverfallbarkeit erfahren Sie in unserem Artikel Verkürzung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen Beginn [...] Beitrag zu entrichten war. Die Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmer-Eigenanteilen sind sofort unverfallbar. Mehrere Versicherungsverhältnisse können zusammengerechnet werden. Unabhängig von der Anzahl[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente

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    Änderungen während des Rentenbezugs

    Teilen Sie uns Änderungen Ihrer Daten oder persönlichen Verhältnisse möglichst schnell mit, da dies die Höhe Ihrer Rentenzahlung beeinflussen kann.

    Erwerbsminderungsrente hat. Die Rentenanwartschaften aus den Arbeitnehmeranteilen sind sofort unverfallbar. In der freiwilligen Versicherung ist der Bezug einer gesetzlichen Rente nicht in allen Fällen[...]

    gefunden hier: Startseite > Rentner > Änderungen während des Rentenbezugs

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    Überleitung

    Wechselt eine bei Ihnen beschäftigte Person die Arbeitsstelle, kann das für sie mit einem Wechsel der Zusatzversorgungseinrichtung verbunden sein. Erfahren Sie hier mehr!

    gibt es keine Wartezeit. Sobald der Barwert übertragen wurde, ist die freiwillige Versicherung unverfallbar. Ist die Überleitung bestehender Rentenanwartschaften bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes ve[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Überleitung

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    Rentenantrag

    Stellen Sie Ihren KZVK-Rentenantrag, sobald der Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt. Erforderliche Anträge und Nachweise finden Sie hier.

    Betriebsrente sowie die Leistungen aus der Zusatzrente MehrWert sind ohne Wartezeit sofort gesetzlich unverfallbar. Zum 01. Januar 2018 sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen im Betriebsrentengesetz (BetrAVG)[...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Rentenantrag

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    Webinare für Arbeitgeber

    Unsere Referenten führen Sie in den 30- bis 45-minütigen Webinaren in fachlich komplexe Themen ein und beantworten Ihre Fragen. Melden Sie sich jetzt an!

    der Versicherungspflicht bzw. Wegfall der Voraussetzungen Unterschied zwischen Wartezeit und Unverfallbarkeit Termine: Für dieses Webinar sind zurzeit keine Termine verfügbar. Abonnieren Sie unseren Newsletter[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Beratung > Webinare für Arbeitgeber

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    Arbeitsplatzwechsel

    Wechseln Sie Ihre Arbeitsstelle, kann das für Sie mit einem Wechsel der Zusatzversorgungseinrichtung verbunden sein. Erfahren Sie hier mehr!

    gibt es keine Wartezeit. Sobald der Barwert übertragen wurde, ist die freiwillige Versicherung unverfallbar. Ist die Überleitung bestehender Rentenanwartschaften bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes ve[...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Arbeitsplatzwechsel

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    Betriebsrente Versicherte

    Mit der KZVK-Betriebsrente GrundWert sind Sie im Ruhestand besser abgesichert und erhalten später neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente.

    60 Beitrags-/Umlagemonate. Die durch Ihren Eigenbeitrag erworbene Rentenanwartschaft ist direkt unverfallbar, das heißt für sie muss keine Wartezeit erfüllt werden. Liegt ein Arbeitsunfall im Sinne der [...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Betriebsrente Versicherte

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