Die Beteiligten der KZVK sind die katholisch-kirchlichen und karitativen Einrichtungen in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland. Erfahren Sie mehr!
Krankenhäuser oder Altenheime, ebenso wie Kirchengemeinden, beratende oder ambulante Dienste, Bildungseinrichtungen und Stiftungen. Seite an Seite mit Ihnen streben wir individuelle, auf den Einzelfall [...] reinbarung Durchführungsvorschrift zu § 11 der Kassensatzung Antrag zur Vereinbarung der Beteiligung Änderungen zur Beteiligung Antrag auf Vereinbarung der partiellen Beteiligung Satzung der KZVK Das [...] Lösungen an und sorgen dafür, dass die Beschäftigten ein Stück mehr finanzielle Sicherheit im Alter erhalten. Wir stehen Ihnen bei Veränderungen zur Seite Für ein Unternehmen stellen Fusionen, Übernahmen[...]
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