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9 Treffer für steuerfrei

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    Rentenbesteuerung

    Die Betriebsrenten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Besteuerung der Betriebsrenten auf einen Blick!

    versteuern, soweit die Beiträge steuerfrei an die KZVK gezahlt wurden. Bis zu einer bestimmten Grenze sind Beiträge in die betriebliche Altersversorgung komplett steuerfrei. Diese Grenze ist im Einkomme [...] KZVK gezahlte Beiträge sind bis zu einer Höchstgrenze steuerfrei, die im Einkommenssteuergesetz festgelegt ist. Rentenanteile, die aus diesen steuerfreien Beiträgen resultieren, sind in der Auszahlungsphase [...] Höchstbetrag sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung steuerfrei. Die Rente aus diesen steuerfrei gezahlten Beiträgen muss später allerdings voll versteuert werden. Beiträge, die[...]

    gefunden hier: Startseite > Rentner > Rentenbesteuerung

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    Beitragssatz

    Der Beitragssatz wurde aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase stufenweise seit 1. Januar 2016 angehoben. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen das hat.

    aktueller Beitragssatz auf die Steuern Jahr 2025 Beitragssatz 6,0 % Steuerfreier Beitrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG 7.728 € Noch steuerfreies zusatzversorgungspflichtiges Entgelt 116.800 € Sofern Beitragsanteile [...] 728 €-1.752 €). Pauschaler Steuerbetrag § 40 b EStG a.F. 1.752 € Steuerfrei nach Anrechnung des pauschalen Steuerbetrages 5.976 € Steuerfrei sind Beiträge an die KZVK aus dem ersten Dienstverhältnis, soweit[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente > Beitragssatz

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    Hinzuverdienst

    Hinzuverdienst während der Rente kann Ihre Rentenansprüche beeinflussen. Die KZVK orientiert sich an den Ermittlungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Höchstbetrag sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung steuerfrei. Die Rente aus diesen steuerfrei gezahlten Beiträgen muss später allerdings voll versteuert werden. Beiträge, die [...] KZVK gezahlte Beiträge sind bis zu einer Höchstgrenze steuerfrei, die im Einkommenssteuergesetz festgelegt ist. Rentenanteile, die aus diesen steuerfreien Beiträgen resultieren, sind in der Auszahlungsphase [...] . Damit es im Rentenfall nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, bleibt das angesparte Kapital steuerfrei. Lediglich der Ertrag aus den Zinsen der eingezahlten Beiträge muss versteuert werden (Ertragsanteil)[...]

    gefunden hier: Startseite > Rentner > Hinzuverdienst

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    Betriebsrente

    Mit der GrundWert-Versicherung der KZVK unterstützen Sie Mitarbeitende beim Aufbau einer Betriebsrente und tun etwas für Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

    Euro betragen. Der geförderte Arbeitgeberbeitrag ist steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 100 Abs. 6 EStG hat Vorrang gegenüber der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel [...] bedeutet, dass diese im Rahmen des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Dabei ist zu beachten: Die Steuerfreiheit der Beiträge darf ausschließlich im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt [...] ist eine Beschäftigung, für das die Lohnsteuer nicht nach der Lohnsteuerklasse VI erhoben wird. Steuerfrei sind : Pflichtbeiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente

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    Brutto-Entgeltumwandlung

    Bei der Brutto-Entgeltumwandlung fließt ein frei wählbarer Betrag des Bruttogehaltes in die freiwillige Zusatzrente ein. Wir informieren Sie über den Mindestbetrag.

    zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialversicherungsfrei. Für das Jahr 2025 sind demnach bis zu 7.728 Euro steuerfrei und bis zu 3.864 Euro sozialversicherungsfrei [...] einen Zuschuss von 15 Prozent des noch sozialversicherungsfreien Anteils Ihres Beitrags. Renten aus steuerfrei eingezahlten Beiträgen sind zwar voll steuerpflichtiges Einkommen, jedoch ist die Steuerlast im[...]

    gefunden hier: Startseite > Versicherte > Freiwillige Zusatzrente > Brutto-Entgeltumwandlung

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    Rentenzahlung

    Die KZVK überweist Ihnen Ihre Rentenzahlungen grundsätzlich monatlich im Voraus auf Ihr Girokonto. Für die Zahlungen benötigen wir Ihre IBAN und BIC.

    Höchstbetrag sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung steuerfrei. Die Rente aus diesen steuerfrei gezahlten Beiträgen muss später allerdings voll versteuert werden. Beiträge, die[...]

    gefunden hier: Startseite > Rentner > Rentenzahlung

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    Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

    Mit der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung tragen Beschäftigte im kirchlichen und kirchlich-karitativen Dienst einen Teil zur Finanzierung der Betriebsrente bei.

    den Beiträgen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Die Zahlung eines Eigenbeitrags erfolgt somit regelmäßig aus dem Bruttoentgelt und ist mit dem[...]

    gefunden hier: Startseite > Arbeitgeber > Betriebsrente > Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung

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    Rundschreiben

    Auf der Seite Rundschreiben finden Sie eine Auswahl unserer Rundschreiben der letzten Jahre zu den Themen Betriebsrente und freiwillige Zusatzrente.

    Lastschriftverfahrens in der freiwilligen Versicherung Neue Rentenanträge Zusätzliche 1.800 Euro Steuerfreiheit für Entgeltumwandlungen nach dem 31. Dezember 2004 auch bei Pflichtversicherung mit Beginn vor [...] für rentennahe Pflichtversicherte wirksam Sanierungsgeld der kirchlichen Zusatzversorgungskassen steuerfrei Versicherungspflicht öffentlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse Erstattungs- und Schade[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Newsletter > Rundschreiben

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    Webinare für Arbeitgeber

    Unsere Referenten führen Sie in den 30- bis 45-minütigen Webinaren in fachlich komplexe Themen ein und beantworten Ihre Fragen. Melden Sie sich jetzt an!

    sich und Ihre Mitarbeitende nutzen können. Themenschwerpunkte in diesem Webinar sind: Aktueller steuerfreier Förderrahmen Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge Meldung der Beiträge an die[...]

    gefunden hier: Startseite > Service > Beratung > Webinare für Arbeitgeber

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