Die KZVK ist verpflichtet, von Ihrer Betriebsrente die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzubehalten und abzuführen.
” und Ihrer Zusatzrente „MehrWert” die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Im Jahr 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung 14,6 Prozent [...] Ab 01. Januar 2025 beträgt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Wenn Sie kinderlos und älter als 23 Jahre sind, fällt zusätzlich ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozent an. Damit [...] zwei Kindern unter 25 Jahren wird künftig ein Beitragsabschlag von 0,25 Prozent je Kind berücksichtigt. Die durch den Gesetzgeber festgelegten Beitragsabschläge von 0,25 Prozent ab dem zweiten Kind unter[...]
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